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160/2000
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BODENNAHE TIERHALTUNG PRIORITÄR GEFÖRDERT (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/SAM-lw) Bei der Förderung der Landwirtschaft für das Jahr 2000 stehen die bodennahe Tierhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben sowie eine verbesserte Tierhygiene im Vordergrund.

Dies geht aus dem Rahmenplan der Bundesregierung für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 2000 bis 2003 (14/3498) hervor.

Demnach entfalle mit 620 Millionen DM der größte Förderanteil der Mittel von Bund und Ländern auf das Agrarinvestitionsförderprogramm.

Einen weiteren Förderschwerpunkt bildet nach Regierungsangaben die Flurbereinigung, für die im Haushaltsjahr 2000 insgesamt rund 348 Millionen DM bereitgestellt werden.

Davon könnten laufende sowie im Jahr 2000 eingeleitete Verfahren von Bund und Ländern im Umfang von 301 Millionen DM gefördert werden.

Ferner fielen darunter auch die Kosten für den ländlichen Wegebau, die bis zu 60 Prozent in den alten Ländern und bis zu 80 Prozent in den neuen Länder bezuschusst werden.

Allerdings müssten die Förderprojekte den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege entsprechen.

Den Angaben zufolge sind für den ländlichen Wegebau als Teil der Flurbereinigung im Jahr 2000 rund 39 Millionen DM angesetzt worden.

Des Weiteren stehen dem Rahmenplan zufolge Mittel für die Dorferneuerung bereit, die land- und forstwirtschaftlich geprägte Bausubstanz erhalten und gestalten sowie die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessern sollen.

Bund und Länder hätten dafür in diesem Jahr etwa 244 Millionen DM veranschlagt. Als förderungswürdig gälten auch wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen, der Küstenschutz sowie die markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016015
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