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161/2000
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ZAHL DER ATOMMÜLLTRANSPORTE ZU ZWISCHENLAGERN REDUZIEREN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-um) Die Bundesregierung hält die Einrichtung von standortnahen Zwischenlagern für "unumgänglich", um die Zahl der Transporte von Kernbrennstäben an ein zentrales Zwischenlager auf "das erforderliche Maß" zu reduzieren.

Dies erklärt sie in ihrer Antwort (14/3567) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/3236). Ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit von standortnahen Zwischenlagern sollen nach dem Willen der Regierung alle Transporte von den Atomkraftwerken (AKW) zu den zentralen Zwischenlagern vermieden und damit die Zahl der Transporte erheblich gesenkt werden.

Weiter teilt sie mit, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat Anfang des Jahres insgesamt fünf Beförderungsgenehmigungen erteilt, um bestrahlte Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus zu befördern.

Die genehmigten Transporte seien notwendig, um den Zeitraum zu überbrücken, bis die jeweiligen standortnahen Zwischenlager verfügbar seien.

Dem BfS lägen zwei weitere Anträge für Beförderung nach Ahaus und ein Antrag für den Abtransport von vier CASTOR-Behältern aus dem stillgelegten AKW Rheinsberg zum Zwischenlager Nord in Lubmin vor.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016103
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