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166/2000
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AUSGABEN DES ENTSCHÄDIGUNGSFONDS 1999 HÖHER ALS EINNAHMEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-nl) Die Ausgaben des Entschädigungsfonds nach dem Entschädigungsgesetz sind 1999 höher gewesen als die Einnahmen.

Dadurch habe sich die Rücklage um 123,04 Millionen DM vermindert. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/3642) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/3479) hervor.

Während sich die Ausgaben auf 1,26 Milliarden DM beliefen, hätten sich die Einnahmen auf nur 1,14 Milliarden DM summiert.

Wie die PDS in der Anfrage erläutert hatte, werden Entschädigungen nach dem Entschädigungsgesetz, Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz und Leistungen nach dem Bundesvertriebenengesetz für Betroffene in den neuen Ländern aus dem Entschädigungsfonds erbracht.

Für Vertriebenenzuwendungen sind 1999 nach Regierungsangaben 861 Millionen DM, für NS-Entschädigungen 377 Millionen DM, für die Auszahlung von Treuhandguthaben 10 Millionen DM und für weitere Ansprüche 8 Millionen DM ausgegeben worden.

Die wesentlichen Einnahmen seien 650 Millionen DM aus Verkaufserlösen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und 234 Millionen DM aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen gewesen.

Wie es in der Antwort heißt, habe der Entschädigungsfonds bei Ausgleichsleistungen für Enteignungen von 1945 bis 1949 und bei Entschädigungen für Ansprüche seit 1949 bisher bei Grundvermögen sowie land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, bei Unternehmen und Schutzrechten keine Ausgaben gehabt, da die Ansprüche durch die Zuteilung von Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds erfüllt würden.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016606
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