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181/2000
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REGIERUNGSKOALITION WILL BUNDESWAHLGESETZ VERBESSERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/WOL-in) Mit einem Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (14/3764) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wahlrecht mit dem Melderecht harmonisieren und die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an die Aufstellung von Bewerbern durch Parteien im Bundeswahlgesetz umsetzen.

Zudem solle die Stimmabgabe erleichtert und die Feststellung des Wahlergebnisses beschleunigt werden. Erleichtert werden solle auch die Gewinnung von Wahlvorständen und die Erstattung der Bundestagswahlkosten an die Länder durch eine neue Regelung.

In Verfolgung dieser Ziele seien die gesetzlichen Voraussetzungen für das Anlegen von Wahlhelferdateien zu schaffen und die Zahl der Beisitzer zu erhöhen.

Gleichzeitig sollten die Behörden verpflichtet werden, aus dem Kreis ihrer Bediensteten Personen für eine Berufung als Mitglieder des Wahlvorstandes zu benennen.

Präzisiert werden müsse im Hinblick auf die Anforderungen demokratischer Grundsätze die Wahl von Bewerbern und Vertreterversammlungen als Angelegenheit der inneren Ordnung der Partei.

Bei der Erstattung der Bundestagswahlkosten solle es ein Splitting geben, wonach in einem Teil die entstandenen Kosten im Grundansatz genau abgerechnet würden, während im anderen Teil ein bundeseinheitlich fester Betrag pro Wahlberechtigten festgesetzt werde.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018109
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