Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2000 >
185/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

VERPACKUNGSVERORDNUNG NOVELLIEREN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-um) Die F.D.P.-Fraktion ruft die Bundesregierung auf, eine "ökologisch zweckdienliche und ökonomisch verantwortliche" Novellierung der Verpackungsverordnung in die Wege zu leiten.

In einem Antrag (14/3814) verlangen die Abgeordneten, in diesem Zusammenhang die Mehrwegquote nach den neuen ökologischen Erkenntnissen zu flexibilisieren.

1991 sei der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen auf eine Quote von 72 Prozent festgelegt und die Erhebung eines Pfandes von mindestens 50 Pfennig auf bestimmte Einwegverpackungen vorgeschrieben worden.

Die Wirksamkeit dieser Regelung ist nach F.D.P.-Angaben ausgesetzt, solange die Mehrwegquote nicht wiederholt unter 72 Prozent absinkt.

Nach aktuellen Erhebungen sei dies nun der Fall, heißt es in dem Antrag. Der Anteil der Mehrwegverpackungen habe 1997 unter 72 Prozent gelegen.

Sollte sich bei der "Nacherhebung" bestätigen, dass der Mehrweganteil unter 72 Prozent liegt, tritt sechs Monate nach Bekanntmachung der "Nacherhebungszahlen" die Zwangspfandregelung in Kraft, schreiben die Liberalen.

Nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung werde Mitte 2001 eine Rücknahmepflicht mit Zwangspfand für Einwegverpackungen von Mineralwasser und Bier eingeführt.

Nach Einschätzung der F.D.P. haben sich die Gegebenheiten im Vergleich zu 1991 grundlegend geändert. Zum einen habe der Einstieg in die ökologische Produktverantwortung die befürchtete Abfalllawine gestoppt.

Die in Mehrwegverpackungen gehandelte Getränkemenge habe sich sei 1991 um rund 2,5 Milliarden Liter erhöht und der Anteil der verwerteten Einwegverpackungen sei deutlich gestiegen.

Zum anderen habe sich die ökologische Bewertung von Einwegverpackungen geändert. Der Grundsatz "Mehrweg ist besser als Einweg" sei deshalb heute ökologisch nicht mehr generell haltbar.

Eine Zwangspfandregelung wäre nach Meinung der F.D.P. auch ökologisch kontraproduktiv und ökonomisch belastend, weil sie im Handel die Anschaffung von Automaten zur Rücknahme der Pfanddosen und -flaschen erzwinge.

Das Zwangspfand würde das Mehrwegsystem auch dort verdrängen, wo seine Nutzung ökologisch vorteilhaft sei, und damit seinen Anteil am Getränkemarkt vermindern.

Eine Einrichtung von Rücknahmeautomaten mit einem Investitionsaufwand von 4 bis 6 Milliarden DM würde vor allem den Mittelstand treffen.

Der Handel würde bemüht sein, die mit einer Pfandpflicht verbundenen Kosten an den Verbraucher weiterzugeben, argumentiert die Fraktion.

Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018504
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Bernadette Schweda, Siegfried Wolf