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189/2000
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ERSTSTUDIUM SOLL GEBÜHRENFREI BLEIBEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/MAR-bf) Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, die Erhebung von Studiengebühren für das Erststudium sowie für ein darauf aufbauendes Masterstudium auszuschließen.

Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/3847) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3627) mit. Dadurch sollen bundesweit vergleichbare Bedingungen für ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für ein Studium in einem darauf folgenden Studiengang hergestellt und die Chancengleichheit beim Zugang zur Hochschulbildung gewährleistet werden, heißt es weiter.

Die PDS hatte sich auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. Mai dieses Jahres "über die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums" bezogen, der den Ländern die Möglichkeit eröffnet, nach deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit oder der in den Prüfungsordnungen vorgesehenen Semesterwochenstunden Studiengebühren zu erheben.

Dies solle dazu dienen, einen verantwortungsvollen Umgang der Studierenden mit dem grundsätzlich gebührenfreien Studienangebot zu fördern, so die Regierung.

Wer - ohne dass seine Lebensverhältnisse oder die jeweiligen Studienbedingungen dies erfordern - deutlich länger studieren wolle, als zur Erreichung des Studienabschlusses erforderlich, werde hieran in keiner Weise gehindert, müsse sich jedoch an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen.

Wie die Regierung ferner feststellt, besteht nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz keine Notwendigkeit für eine Novellierung des Hochschulrahmengesetzes.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018910
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