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194/2000
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MASSIVE VERLETZUNGEN DER MENSCHENRECHTE VERZEICHNET (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/BOB-mr) "Massive Menschenrechtsverletzungen gegen ganze Bevölkerungsgruppen" im Kosovo, in Osttimor und in Tschetschenien verzeichnete die Bundesregierung als besondere politische Herausforderungen im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen während der vergangenen zwei Jahre.

In ihrem als Unterrichtung (14/3739) vorgelegten 5. Bericht zu dieser Problematik verweist die Regierung zudem auf die Problemfelder Kindersoldaten, Todesstrafen sowie Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen.

Sie macht ferner darauf aufmerksam, die Fähigkeit, einen angemessenen deutschen Beitrag beim Einsatz für die Menschenrechte zu leisten, werde zunehmend durch Einsparungen im Bundeshaushalt begrenzt.

Die Schere zwischen den an die Politik gestellten Erwartungen und den hierfür verfügbaren Ressourcen öffne sich immer weiter.

Zwar bestehe die Aussicht, im laufenden Jahr die Beiträge zu den Programmen der UN-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson leicht zu erhöhen.

Dem stehe aber gegenüber, dass die Mittel für die bilaterale Zusammenarbeit mit zahlreichen Ländern der Dritten Welt stagnierten oder rückläufig seien.

Zudem müssten die deutschen Beiträge zu menschenrechtspolitisch so bedeutenden Organisationen wie dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) oder dem Hohen Kommissar für Flüchtlinge (UNHCR) gekürzt werden.

Die Regierung verweist in ihrem Bericht außerdem darauf, menschenrechtsrelevante Fragen der deutschen Asyl- und Flüchtlingspolitik seien im Berichtszeitraum (Oktober 1997 bis Ende 1999) Gegenstand intensiver Diskussion in Parlament, Regierung und Öffentlichkeit gewesen.

Dabei sei es in erste Linie um die vom Auswärtigen Amt erstellten Lageberichte gegangen, welche wichtige Grundlage vieler Asylentscheidungen seien.

Aus einer daraus resultierenden grundsätzlichen Überprüfung dieses Instruments habe das Auswärtige Amt mehrere Konsequenzen gezogen.

So würden in den Lageberichten asyl- und abschiebungsrelevante Tatsachen und Ereignisse in den Herkunftsländern von Asylbewerbern dargestellt.

Rechtliche Wertungen und Schlussfolgerungen aus der tatsächlichen Lage überlasse das Auswärtige Amt aber dafür zuständigen Behörden und Gerichten.

Bei Bedarf gebe es vierteljährlich einen Informationsaustausch über die Lage in einzelnen Herkunftsländern mit Vertretern etwa von amnesty international oder Pro Asyl sowie dem UNHCR.

Dadurch sowie durch stets mögliche schriftliche Stellungnahmen erhielten deren Vertreter die Möglichkeit, ihre Beiträge zu kritischen Sachverhalten der Lageberichte regelmäßig einzubringen.

Zudem würden die Lageberichte regelmäßig aktualisiert. Bei gravierenden, plötzlich eintretenden Veränderungen in einem Herkunftsstaat werde das Auswärtige Amt noch intensiver als bisher von dem Instrument der sogenannten Ad-hoc-Berichte Gebrauch machen.

Die Bundesregierung verdeutlicht im Übrigen, angesichts der großen Zahl von Rückführungen von Ausländern in ihren Herkunftsstaat könne deren weiterer Aufenthalt nicht generell überwacht werden.

In Fällen konkreter Foltervorwürfe würden die jeweiligen Auslandsvertretungen Nachforschungen nach dem Verbleib der betreffenden Person einleiten.

Falls erforderlich, interveniere das Auswärtige Amt mit diplomatischen Mitteln. Im Bezug auf Rückführungen in die Türkei hat es weiteren Angaben zufolge eine Reihe von Einzelfällen gegeben, in denen die deutschen Auslandsvertretungen in diesem Land tätig geworden seien.

In einigen Fällen gehe das Auswärtige Amt trotz gegenteiliger Beteuerungen Ankaras davon aus, dass Misshandlungen stattgefunden hätten.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0019401
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