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HOHE GEBÜHREN VERRINGERN INTERESSE AN EINBÜRGERUNG (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-in) Als einen Hauptgrund für eine nur geringe Anzahl an bislang gestellten Einbürgerungsanträgen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3913) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.

(14/3850) die Einbürgerungsgebühr in Höhe von grundsätzlich 500 DM. Sie beruft sich dabei auf Presse- und Verbandsmeldungen.

Den Angaben zufolge wird auch die Verpflichtung der Kinder, sich beim Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden als eine wesentliche Ursache dafür angeführt, dass bislang weniger als etwa zehn Prozent der für eine Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz in Betracht kommenden ausländischen Kinder Anträge gestellt haben.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, der nach Informationen der Regierung bis zum 31. Dezember diesen Jahres begrenzt bleiben soll, gilt für in Deutschland geborene ausländische Kinder unter zehn Jahren.

Presseberichten folgend hatten die Liberalen vermutet, dass die Gebühren gemessen an den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Familien als zu hoch empfunden würden.

Die Fraktion wollte wissen, ob die Gebühren gesenkt werden können, wenn etwa mehrere Kinder einer Familie eingebürgert würden und sich der Verwaltungsaufwand etwa gegenüber regulären Einbürgerungsanträgen reduziere.

Aus Sicht der Regierung hat der Bundesrat darüber zu befinden, inwieweit aus Gründen der "Billigkeit" oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt werden kann, da das Einbürgerungsverfahren Sache der Bundesländer sei.

Im Weiteren bekundet die Regierung ihre Absicht, mit den Ländern darüber sprechen zu wollen, da sie eine bundeseinheitliche Lösung für wünschenswert halte.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020004
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