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204/2000
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7 MILLIONEN DM FÜR HILFE IM NORDKAUKASUS VORGESEHEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-aw) Die Bundesregierung hat bisher insgesamt 7 Millionen DM für humanitäre Hilfe im Nordkaukasus eingeplant, um die vom Krieg betroffene tschetschenische Zivilbevölkerung mit Medikamenten, Nahrungsmitteln und Zelten zu versorgen.

Dies geht aus der Antwort der Regierung (14/3962) auf eine Grosse Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/2961) hervor.

Für die humanitäre Hilfe zur Versorgung von tschetschenischen Flüchtlingen im Grenzgebiet zu Inguschetien ist nach Angaben des Arbeitsstabs Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt ein Betrag von bis zu 6 Millionen DM eingeplant.

Sobald die politische und die Sicherheitslage es zuließen, solle dieser Betrag aufgestockt werden. Von den Hilfsmitteln seien bisher 5,35 Millionen DM unter anderem zum Kauf von Decken, Nahrungsmitteln, Medikamenten, Hygieneartikeln und Winterbekleidung für Kinder und Erwachsene bewilligt worden.

Auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe in seiner Rahmenplanung für das Jahr 2000 einen Betrag in Höhe von 1 Million DM für die Versorgung mit Nahrungsmitteln durch die Hilfsorganisation HELP eingestellt.

Zum weiteren Vorgehen gegenüber Rußland heißt es, Bundesaußenminister Fischer habe zum Ausdruck gebracht, dass weitreichende Sanktionsentscheidungen kontraproduktiv seien, weil durch sie der Krieg in Tschetschenien nicht beendet, Russland aber isoliert würde und damit auch der deutsche Einfluss auf die Entwicklung in Tschetschenien verloren ginge.

Diese von den EU-Partnern und den USA geteilte Auffassung habe nach wie vor Gültigkeit. Die Bundesregierung schließe jedoch nicht aus, dass sie gemeinsam mit ihren Partnern in den zuständigen internationalen Organisationen Maßnahmen ergreife, die der russischen Regierung die Ernsthaftigkeit der internationalen Menschenrechtspolitik verdeutlichten.

Anlässlich der Unterzeichnung des angepassten KSE-Vertrages belaste die Stationierung russischer Streitkräfte in der Region in und um Tschetschenien außerdem den Ratifizierungsprozess der in Istanbul vereinbarten neuen Flankenobergrenzen.

So habe Bundeskanzler Schröder klargestellt, dass ein Inkrafttreten des KSE-Vertrages nur dann Sinn mache, wenn man davon ausgehen könne, dass die Vetragsstaaten die festgelegten Obergrenzen auch tatsächlich einhalten würden.

Diese Haltung würde von einem Konsens in der Allianz getragen. Des Weiteren habe die Bundesregierung im Rahmen der Allianz sowie in bilateralen Kontakten nachhaltig auf eine rüstungskontrollpolitisch überprüfbare Einhaltung der Flankenobergrenzen durch die Russische Föderation gedrängt.

Mit Blick auf die Entsendung internationaler Beobachter in das Krisengebiet habe die russische Regierung zahlreiche "fact finding missions" von Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und anderen in den Nordkaukasus einschließlich Tschetscheniens reisen lassen.

Weiter heißt es, die russische Regierung habe der Entsendung von drei Experten des Europarats in das Büro des russischen Menschenrechtsbeauftragten Kalamanow sowie prinzipiell der Rückkehr der OSZE-Unterstützungskommission für Tschetschenien zugestimmt.

Die OSZE beabsichtige im tschetschenischen Dorf Snamenskoje in Kürze ein Büro einzurichten.

Eigenen Angaben zufolge unterstützt die Regierung die schrittweise Rückkehr der Unterstützungsgruppe nach Tschetschenien nachdrücklich, die bislang auch durch die ungenügende Sicherheitslage erschwert werde.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020402
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