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205/2000
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EU MÖCHTE MARKTZUGANG FÜR ENTWICKLUNGSLÄNDER VERBESSERN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-ez) Den Marktzugang für Entwicklungsländer verbessern möchten die Bundesregierung sowie die EU innerhalb der nächsten Jahre.

Im Vordergrund stehe dabei eine Initiative der EU, allen 48 am wenigsten entwickelten Ländern - unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum Lomé-Abkommen- zollfreien Marktzugang für im Wesentlichen alle Waren zu gewähren.

Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/3967) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/1960) hervor.

Der auf eine Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Singapur im Jahre 1996 zurückgehende Vorstoß der EU sei von Anfang an von der Bundesregierung unterstützt und mehrfach von der Gruppe der sieben führenden Industrienationen (G7) bestätigt worden, heißt es weiter.

Allerdings habe hierüber auf der Ministerkonferenz in Seattle Ende vergangenen Jahres kein Einvernehmen erzielt werden können.

Mit insgesamt 54 Einzelfragen hatte die Fraktion in ihrer Anfrage internationale Regeln und Prinzipien zum Auf- und Ausbau einer globalen Struktur- und Ordnungspolitik sowie Fördermaßnahmen der Bundesregierung auf multilateraler Ebene und bilateral zu Gunsten bestimmter Entwicklungsländer ins Visier genommen.

Wie die Bundesregierung weiter informiert, werde sie sich bei der 2001 anstehenden Überprüfung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU dafür einsetzen, dass der Marktzugang für Produkte aus Entwicklungsländern spürbar verbessert werde.

Als ein Beispiel für eine solche Verbesserung nennt die Regierung die weitere Senkung der noch bestehenden Restzölle.

Auch könne darüber nachgedacht werden, bei der Gewährung eines besseren Marktzugangs stärker zwischen Entwicklungsländern zu unterscheiden.

Im Übrigen signalisiert die Bundesregierung ihre Unterstützung innerhalb der EU, den Entwicklungsländern im Hinblick auf ein unter dem Dach der WTO zu schaffendes multilaterales Investitionsabkommen bei einer Reihe von Themen entgegenzukommen.

Mit Entwicklungsländern sollten etwa spezifische Regeln vereinbart werden, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und angemessene Übergangsfristen bezüglich des Marktzugangs festzulegen.

Des Weiteren heißt es, mit dem Rückgang von Zöllen rückten technische Vorschriften und Normen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes als Handelshemmnisse zunehmend in den Vordergrund.

Dabei sei zum einen darauf zu achten, dass diese Vorschriften und Maßnahmen den Handel nicht stärker beeinträchtigten, als dies zur Erreichung der mit ihnen bezweckten legitimen Ziele erforderlich sei.

Zum anderen seien die Entwicklungsländer durch geeignete Projekte der technischen Hilfe in die Lage zu versetzen, beim Marktzugang zu den Industrieländern die dort bestehenden legitimen technischen und gesundheitspolizeilichen Anforderungen erfüllen zu können.

Die Bundesregierung fordert in diesem Zusammenhang laut Antwort, ökologische Belange in das Welthandelssystem stärker zu integrieren.

Nach ihrer Ansicht ist prinzipiell von einem gleichrangigen Verhältnis zwischen dem Regelwerk des Allgemeinen Handels- und Zollabkommen sowie multilateralen Umweltabkommen auszugehen.

Bei der Diskussion der Themen Handel und Umwelt sei von seiten der Industrieländer ein Entgegenkommen im Agrarbereich ein wichtiges Element.

Hierzu gehöre auch, dass sich der WTO-Ausschuss "Handel und Umwelt" in nächster Zeit verstärkt Themenfelder wie etwa "Umwelteinwirkungen des Agrar- und Fischereisektors" zuwende, an denen die Entwicklungsländer ein ausgeprägtes Interesse hätten.

Vor dem Hintergrund eines während der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Seattle gegründeten "Legal Advisory Center on WTO Law", einer Institution der Rechtsberatung, die den Entwicklungsländern eine effektivere Nutzung des WTO-Streitschlichtungsmechanismen ermöglichen solle, erklärt die Regierung, eine finanzielle Beteiligung aus deutschen Mitteln für diese Institution sei nicht vorgesehen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020502
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