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207/2000
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AUSWEITUNG DER SPRACHFÖRDERUNG VORGESEHEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung will die Sprachförderung zur Integration von ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen ausweiten.

Dies erklärt sie in ihrer Antwort (14/3960) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3885). Im Rahmen der Entscheidungen über ein Gesamtsprachkonzept sei vorgesehen, den von der Förderung profitierenden Personenkreis auszuweiten.

Zur Zeit beschränkten sich die Maßnahmen auf Arbeitnehmer und ihre Familienangehörige aus den ehemaligen Anwerbeländern der Bundesrepublik und der früheren DDR und der EU sowie Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge.

Nach den Integrationsmaßnahmen für Kurden befragt erklärt die Regierung, diese erhielten als ethnische Bevölkerungsgruppe keine besondere Förderung zur beruflichen und sozialen Integration.

Zielgruppe der Integrationsmaßnahmen seien Ausländer mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltstatus und ihre Familienangehörigen.

Die ethnische Zugehörigkeit sei nicht der Anknüpfungspunkt, wenn über die Maßnahmen entschieden würde.

So seien unter den aus der Türkei stammenden Menschen auch zahlreiche Kurden, denen die Integrationsmaßnahmen in Form von zum Beispiel Ausländersozialberatung und beruflicher Bildung zugute kämen.

Auch auf Länder- und kommunaler Ebene würden zahlreiche Aktivitäten von kurdischen Vereinen und Organisationen gefördert, heißt es weiter.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020709
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