TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ NICHT VOR 2002 NOVELLIEREN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/VOM-wi) Mit einer Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen ist nicht vor 2002/2003 zu rechnen.
Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme (14/4064) zum Tätigkeitsbericht 1998/1999 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und zu dem Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerb auf Telekommunikations- und Postmärkten" (14/2321) hin.
Im Einzelnen teilt die Regierung die Einschätzung der Monopolkommission, dass die Wettbewerbsintensität auf den Märkten für Ortsgespräche und Teilnehmernetzanschlüsse vor allem wegen des hohen Marktanteils der Deutschen Telekom von etwa 97 Prozent bisher gering sei.
Allerdings trage das Breitbandkabelnetz ein hohes Wettbewerbspotenzial in sich. Bereits heute seien an dieses Netz mehr als 20 Millionen Haushalte angeschlossen, heißt es in der Stellungnahme.
Nach einer technischen Aufrüstung könnte das Netz nicht nur als optimales breitbandiges Zugangsnetz für das Internet dienen, sondern auch als wettbewerbliche Alternative zum Ortsnetz der Deutschen Telekom.
Wann das Breitbandkabelnetz als alternative Anschlusstechnologie zu sehen sei, hänge davon ab, wie schnell und zu welchen Bedingungen die Deutsche Telekom weitere große Teile ihres Kabelnetzes verkauft und auch davon, welche Dienste durch die neuen Eigentümer tatsächlich angeboten werden.
Die hohe Dichte der Wettbewerber und deren teilweise erhebliche Unterbietung von Gesprächspreisen der Deutschen Teleko, etwa auf verschiedenen Auslandsmärkten, weisen für die Bundesregierung darauf hin, dass auf bestimmten Märkten keine "beherrschende Stellung" mehr vorliegt.
Auf jeden Fall müsse sichergestellt werden, dass Unternehmen, die ihre marktbeherrschende Stellung verlieren, ohne unnötige Zeitverzögerung von der Entgeltregulierung befreit werden.
Eine Vorab-Regulierung auf den Märkten für Vorleistungen hält die Regierung solange für geboten, wie alternative Netzbetreiber zwingend auf die Netzinfrastrukturen und andere wesentliche Leistungen der Telekom angewiesen sind.
Eine Verpflichtung zur Zusammenschaltung sollte nach ihrer Auffassung jedoch auf mittlere Sicht nur noch für marktbeherrschende Unternehmen bestehen, um eine zu hohe Regulierungsintensität zu vermeiden.
Mit der Regierungsbehörde und der Monopolkommission ist die Regierung zudem der Auffassung, das sich der Postsektor in einer Umbruchphase befindet.
Noch sei er nicht vollständig für den Wettbewerb geöffnet. Nach dem Postgesetz sei dies für das Jahr 2003 vorgesehen.
Solange verfüge die Deutsche Post AG über ihre Exklusivlizenz, so dass Wettbewerber Postdienstleistungen nur eingeschränkt anbieten könnten.
Eine vollständige Marktöffnung im Postsektor werde die Wettbewerber voraussichtlich veranlassen, auf Dauer großflächige Versorgungsnetze in Konkurrenz zur Infrastruktur der Deutschen Post zu errichten.
Im Übrigen teilt die Regierung die Einschätzung der Regulierungsbehörde, dass die Postdienstleistungen durch den elektronischen Handel hohe Wachstumschancen haben.
Aufgrund der Entwicklung bei den Lizenzvergaben und der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post müsse der Postmarkt in absehbarer Zukunft weiterhin in vollem Umfang reguliert werden.
Eine Schlüsselrolle komme dabei der Vorab-Regulierung von Tarifen zu. Voraussetzung für eine Rücknahme von Regulierungen sei, dass funktionsfähiger Wettbewerb herrscht.
Im Briefsektor beherrsche die Deutsche Post den Markt, so dass derzeit kein Anlass bestehe, die Entgeltregulierung einzuschränken.
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