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228/2000
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PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK RECHTLICH ABSICHERN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-ge) Der Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik in der Bundesrepublik soll gesetzlich geregelt werden.

Die F.D.P. hat einen Antrag (14/4098) eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordert, ein entsprechendes Fortpflanzungsmedizingesetz vorzulegen.

Nach Angaben der Parlamentarier ist es durch die Präimplantationsdiagnostik möglich, bei einem künstlich erzeugten Embryo bereits in einer sehr frühen Entwicklungsphase schwere genetische Schädigungen nachzuweisen und die Einpflanzung in die Gebärmutter deshalb zu unterlassen.

Die Methode sei mit schwierigen ethischen Fragen verbunden, weil sie neue Vorgehensdimensionen eröffne.

Im Rahmen der zu schaffenden gesetzlichen Regelung solle insbesondere die Möglichkeit gewürdigt werden, mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik zum frühestmöglichen Zeitpunkt schwerste genetische Schädigungen von Kindern zu verhüten sowie genetisch schwer vorbelasteten Paaren mit Kinderwunsch diese Methode der Fortpflanzung zu eröffnen.

Weiter heißt es, berechtigten ethischen Bedenken solle gegebenenfalls durch strenge Eingrenzung der Nutzungsmöglichkeiten Rechnung getragen werden.

Eine Kodifizierung medizinischer Zulassungskriterien und zivil- und strafrechtliche Regelungen müssten ein hohes Schutzniveau und Rechtssicherheit für alle Beteiligten garantieren.

Nach Auffassung der Abgeordneten sei gleichzeitig zu gewährleisten, dass der Respekt vor Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen in vollem Umfang erhalten bleibt.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0022803
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