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229/2000
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FREIWILLIGE VERLÄNGERUNG DER ZIVILDIENSTZEIT NICHT GEPLANT (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-fa) Die Bundesregierung beabsichtigt nach eigenen Worten nicht, im Zivildienstbereich die Möglichkeit einer freiwilligen Dienstzeitverlängerung zu schaffen.

Wie sie in ihrer Antwort (14/4096) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/4027) mitteilt, werde dies nicht in Betracht gezogen, da sich der Zivildienst an der Dauer des Grundwehrdienstes orientiere.

Eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen der jeweiligen Beschäftigungsstelle und dem Zivildienstleistenden über die eigentliche Dienstzeit hinaus sei allerdings zulässig.

Geprüft werde zudem die Option, dass künftig über die bereits bestehende Rechtslage hinaus der Zivildienst in mehreren Abschnitten absolviert werden dürfe.

Weiteren Angaben zufolge besteht Einvernehmen mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, künftig Zivildienstplätze beispielsweise in Küchen, Wäschereien, kaufmännischen oder gärtnerischen Bereichen sowie in der Verwaltung in geringerem Umfang zu besetzen als in Bereichen mit unmittelbarem Dienst am Menschen.

Dazu zählten Pflege- und Betreuungsdienste, Kranken- und Rettungstransporte sowie individuelle Schwerstbehindertenbetreuung.

Die Regierung teilt ferner mit, die Zahl der Zivildienstleistenden sei zum 15. August 2000 in allen Tätigkeitsgruppen gegenüber den Zahlen zum gleichen Tag des Vorjahres zurückgegangen.

Dies sei nicht in erster Linie auf die Steuerung der Einberufungen zurückzuführen, sondern auf die große Zahl der Entlassungen von Dienstleistenden wegen der Dienstzeitverkürzung zum 30. Juni 2000. Dies habe etwa 45.000 Männer betroffen.

Seit Mitte dieses Jahres dauert der Zivildienst nur noch elf statt bisher 13 Monate. Die Regierung sieht eigenen Angaben zufolge die Gleichbehandlung zwischen Wehr- und Zivildienst durch diese Verkürzung als gegeben an.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0022903
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