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236/2000
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EHEMALIGE URANERZBERGBAUFLÄCHEN SANIEREN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die CDU/CSU-Fraktion weist in einem Antrag (14/3373) darauf hin, dass ehemalige Uranerzbergbaugebiete der DDR noch der Sanierung bedürfen.

Dabei handele es sich um die Teile des Wismut-Bergbaus, die bereits vor dem 31. Dezember 1962 eingestellt wurden und heute nicht mehr in die Sanierungsverantwortung der Wismut GmbH fallen.

Die Wismut GmbH sei heute für die Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus der ehemaligen Sowjetischen Aktiengesellschaft (SAG) und der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut zuständig.

Die nicht in ihre Verantwortung fallenden kontaminierten Flächen würden heute zum großen Teil von der bundeseigenen Bodenverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft (BVVG) treuhänderisch verwaltet.

Besonders betroffen sei die Region um Johanngeorgenstadt (Sachsen). Da die Altlastenflächen für eine geordnete Entwicklung benötigt würden, müssten sie dringend saniert werden, heißt es in dem Antrag.

Immer mehr ortsansässige Firmen verließen die betroffenen Regionen. Die Bundesregierung sollte daher die durch den Uranerzbergbau verursachten Entwicklungsnachteile beseitigen und vor allem die Gesundheitsfürsorge verbessern, für einen Schadensausgleich und Nachsorgemaßnahmen sorgen und für eine nachhaltige Stadt- und Siedlungsentwicklung eintreten.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0023605
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