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239/2000
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ENTSCHÄDIGUNG FÜR BENACHTEILIGTE HEIMKEHRER GEFORDERT (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/WOL-in) Heimkehrer, die nach ihrer Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft aufgrund ihres Wohnsitzes in der DDR keine Entschädigung aufgrund des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes erhalten haben, sollen nun eine einmalige Entschädigung erhalten.

Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf (14/4144).

Die Union sieht eine Lösung in einer einmaligen Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet, mit der ostdeutsche Heimkehrer ihren westdeutschen Leidensgenossen gleichgestellt werden sollen.

Bei einer geschätzten Zahl von rund 50.000 Heimkehrern bzw. sogenannten Geltungskriegsgefangenen, so die Union, würden sich Kosten in Höhe von 90 Millionen DM ergeben.

In ihrer Begründung weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die seit etwa 30 Jahren bestehende Heimstiftung zwar seit dem Jahr 1993 auch Zahlungen an bedürftige Heimkehrer aus dem Gebiet der ehemaligen DDR geleistet habe.

Bei der Vergabe dieser Mittel hätte es sich jedoch um eine Kann-Bestimmung gehandelt, die sich auch an der Akzeptanz der individuellen Bedürftigkeit orientiert habe.

Zehn Jahre nach der Wiedervereinigung gehöre eine Regelung mit Rechtsanspruch auch in diesem Bereich zur Vollendung der inneren Einheit Deutschlands.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0023909
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