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244/2000
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PATENTIERBARKEIT VON COMPUTERSOFTWARE BEWERTEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/BOB-re) Nach Sinn und Grenzen der Patentierbarkeit von Computersoftware fragt die F.D.P.-Fraktion.

Sie hat dazu eine Kleine Anfrage (14/4180) vorgelegt. Darin verweist sie darauf, die Vertreter der Bundesregierung hätten sich im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes gegen eine solche Patentierbarkeit ausgesprochen.

Dieser Schritt sei, so die Abgeordneten, damit begründet worden, dass die etablierten Softwarehersteller durch so genannte Sperrpatente die Innovationskraft kleinerer und mittlerer Firmen unterdrücken könnten.

Die Regierung soll nunmehr sagen, wie das geistige Eigentum an Software bisher geschützt wird. Was gegen die Ansicht spricht, dass kleine und freie Programmierer nur dann eine Chance im Konkurrenzkampf mit den etablierten Softwareherstellern haben, wenn sie ihre geistigen Schöpfungen und Innovationen schützen können, ist ebenfalls von Interesse.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024404
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