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248/2000
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Innenausschuss

"FRÜHESTMÖGLICH" EINBLICK IN UNTERLAGEN ZUR NPD GEWÄHREN

Berlin: (hib/WOL-in) Ohne Gegenstimmen hat der Innenausschuss am Mittwochmittag einen Antrag der F.D.P.-Fraktion angenommen, worin die Bereitstellung des Grundlagenmaterials für ein NPD-Verbot zum frühestmöglichen Zeitpunkt gefordert wird.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte den Abgeordneten dies zugesichert, nachdem im Einvernehmen mit den Liberalen das Wort "unverzüglich" durch "frühestmöglich" ersetzt worden war.

Zuvor hatte sich nahezu fraktionsübergreifend Unmut an der Erwartung der Regierung festgemacht, einen Antrag auf ein Verbot der NPD synchron von Seiten der Bundesregierung, des Bundesrates und des Bundestages zu erreichen, wenn den Parlamentariern das vorhandene Material für ein NPD-Verbot nicht zur Verfügung gestellt werde.

Die anderen Fraktionen stimmten den Liberalen darin zu, dass es nicht einsichtig sei, wenn Vertreter des Bundestages auf die Materialien verzichten müssten, während die Mitglieder der Innenministerkonferenz bereits über das 500-Seiten-Konvolut verfügten.

Es reiche nicht, die belastenden Unterlagen dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) stellvertretend für die Parlamentarier zur Prüfung zu geben.

Unterstützt wurde dies von der CDU/CSU, die darüber hinaus der PDS ausdrücklich zustimmte, ein parlamentarisches Verfahren zu einem Verbotsantrag dürfe sich nicht auf "geheime Geschichten" beziehen.

Zuvor hatte die SPD deutlich gemacht, gerade im Hinblick auf die außerordentliche Sensibilität und Problematik eines Parteienverbotes habe es zu keinem Zeitpunkt die geringste Alternative zum Vorgehen des Bundesministers des Inneren gegeben.

Die Fraktion unterstrich damit das Bestreben der Regierung, ein Verbot synchron und mit der breitestmöglichen Mehrheit der demokratischen Kräfte zu beantragen.

Andererseits bestätigte die SPD das orginäre Recht der Parlamentarier, eigene Entscheidung zu treffen und zu warten, bis die erforderlichen Unterlagen vorlägen.

So sei das Votum von PDS, Union und Liberalen durchaus verständlich, wonach der Innenminister mit seiner Bekundung, ein NPD-Verbot anzustreben, bereits Fakten gesetzt habe.

Fraktionsübergreifend wurde die grundsätzliche Problematik eines Parteiverbots betont aber auch Verständnis für die Schwierigkeit der Beweisführung angesprochen, wenn konkret bis zum letzten Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit bestehe, belastende Fakten zu bereinigen.

Die Union bekräftigte dabei das einvernehmliche Ziel, ein Verfahren für das erfolgreiche Verbot einer verfassungsfeindlichen Partei möglichst kurz zu halten.

So sei die Verbotsdauer der KPD über einen Zeitraum von fünf Jahren als Belastung des Parlaments unerträglich gewesen.

Von den Bündnisgrünen wurde gefragt, warum sich der Antrag der Regierung auf ein NPD-Verbot, nicht aber auf die DVU und Republikaner erstrecke, während von der PDS angemerkt wurde, dass - obwohl die Ausrichtung der NPD seit langem bekannt sei - weder die früheren noch die heutige Bundesregierung ein Verbot bis dato in Betracht gezogen hätten.

Dazu erläuterte Schily, es sei tatsächlich erst im letzten Jahr eine deutliche Veränderung der NPD in Richtung "Straße" und Gewaltbereitschaft nachweisbar zu verzeichnen.

Dagegen sei der DVU und den Republikanern eine entsprechende Verfassungsfeindlichkeit nicht nachzuweisen.

Derzeit habe man deshalb manchmal bereits Mühe, die richterliche Erlaubnis für eine verfassungsrechtliche Observierung zu erlangen.

Im Übrigen man sei zuversichtlich, eine Synchronisation der Anträge bei Bundesrat und Bundesregierung zu erreichen und strebe dies auch für den Bundestag an.

Schily betonte nochmals, ein Verbot der NPD dürfe nicht die Erwartung schüren, damit den Rechtsextremismus über Nacht zu beseitigen.

Allerdings habe ein Verbotsantrag auch in seinen Auswirkungen durchaus präventiven Charakter, wenn er rechtzeitig angewendet werde.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024802
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