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258/2000
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DATENSCHUTZRECHT AN EU-VORGABEN ANPASSEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/WOL-in) Ein einheitliches Datenschutzniveau für die Anwendung des EU-Rechts zu schaffen ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (14/4329), mit dem das Bundesdatenschutzgesetz und andere Gesetze an eine europäische Richtlinie angepasst werden sollen.

Der Datenverkehr in der EU solle damit jenem in Deutschland gleichgesetzt werden. Mit dem Entwurf sei das Datenschutzrecht auch zu modernisieren und zu vereinfachen.

Die Richtlinie konkretisiere und ergänze die Grundsätze der Datenschutzkonvention des Europarates, erweitere die Informationsrechte des Bürgers und verpflichte die Mitgliedstaaten zur Einrichtung staatlicher Kontrollstellen, die darauf achten sollten, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Nach Darstellung der Regierung hat ein unterschiedlicher Datenschutzstandard im nichtöffentlichen Bereich gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft, die in ihrer unternehmerischen Tätigkeit durch unterschiedliche Länderregelunge gehemmt würde.

Eine einheitliche Regelung durch den Bund sei daher zwingend erforderlich.

Mehrbelastungen durch die geplante Neuregelung werde es durch die Aufnahme des Grundsatzes der Datenvermeidung und -sparsamkeit sowie durch die Einführung pseudonymer und anonymer Form der Datenverarbeitung geben.

Weitere Kosten ergäben sich unter anderem durch die Pflicht zur Information der Betroffenen bei der Erhebung personenbezogener Daten, so die Regierung.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025802
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