Rechtsausschuss
DEUTSCHE AN EU-MITGLIED ODER AN STRAFGERICHTSHOF AUSLIEFERN DÜRFEN
Berlin: (hib/BOB-re) Deutsche sollen künftig an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof ausgeliefert werden dürfen, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Dafür hat sich am Mittwochmorgen der Rechtsausschuss einstimmig ausgesprochen und einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/2668) zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16) zugestimmt.
Die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten sich zuvor mit CDU/CSU und F.D.P. darauf verständigt, der Gesetzgeber dürfe abweichend von dem im Grundgesetz enthaltenen Verbot eine Auslieferung von Deutschen nur dann vorsehen, wenn die auszuliefernden Personen solchen rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechend behandelt würden.
Davon sei bei EU-Mitgliedstaaten auszugehen, da dies Voraussetzung für die Mitgliedschaft sei.
Ebenfalls einstimmig billigte der Rechtsausschuss zudem einen von der Bundesregierung vorgelegten Vertragsgesetzentwurf (14/2682) zum Internationalen Strafgerichtshof.
Dieser soll einem im Juli 1998 in Rom unterzeichneten Statut zufolge eingerichtet werden, um künftig Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen ahnden zu können.
Um in Zukunft auch deutsche Staatsbürger auf Anforderung dieses Gerichtshofes dorthin ausliefern zu können, war die Änderung des Grundgesetzes erforderlich geworden.
Die Regierung hatte bereits zuvor deutlich gemacht, sie werde das Vertragsgesetz erst dann ausfertigen, wenn die Grundgesetzänderung in Kraft ist.
Das Plenum des Bundestages wird sich voraussichtlich am kommenden Freitag, 27. Oktober, mit beiden Vorlagen befassen.
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