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266/2000
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ÜBERREGLEMENTIERUNG IN DER FORSCHUNG ABBAUEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/VOM-bf) Das Forschungssystem in Deutschland leidet nach wie vor unter Überreglementierung und zu komplizierten Entscheidungsprozessen.

Dies stellt die Bundesregierung in ihrem Bundesbericht Forschung 2000 (14/4229) fest. Aus diesem Grund würden Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen weiter von bürokratischen Vorgaben entlastet, so die Regierung.

Dazu seien weniger Detailregelung und Steuerung über Stellenpläne erforderlich, statt dessen mehr Flexibilität durch Budgetierung und Globalhaushalte.

Im Dienstrecht sieht die Bundesregierung ein zentrales Hemmnis für die Weiterentwicklung der Forschungslandschaft.

Sie habe deswegen eine Dienstrechtsreform eingeleitet, deren Ziel es sei, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im internationalen Vergleich zu sichern.

Die Qualifikationswege müssten verkürzt und die Hochschulen in ihrer Ausbildungsfunktion unterstützt werden.

Ferner gehe es darum, die Mittel effektiver einzusetzen, um mehr Menschen eine wissenschaftliche Ausbildung zu ermöglichen.

Angestrebt werden flexiblere und stärker leistungsorientierte Beschäftigungs- und Vergütungsstrukturen, um Anreize für bessere Qualität und für mehr Leistung vor allem in der Lehre zu schaffen und den Know-how-Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu erleichtern.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0026608
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