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267/2000
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BEITRAG ZUR ARBEITSLOSENVERSICHERUNG UM 0,5 PROZENT SENKEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll für die nächsten beiden Jahre um jeweils 0,5 Prozent gesenkt werden.

Dieses Ziel hat die CDU/CSU in einem Antrag (14/4377) formuliert. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die Belastung von Bürgern und Wirtschaft in Deutschland mit Steuern und Abgaben sei zu hoch.

Dies wirke sich nachteilig auf die Leistungsbereitschaft der Bürger aus und beeinträchtige ihre Möglichkeiten, Mittel für die vor allem im Bereich der Alterssicherung notwendige Eigenvorsorge bereitzustellen.

Für die Wirtschaft seien die hohen Lohnnebenkosten ein bedeutsames Wachstumshemmnis. Deshalb sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, die Abgabenbelastung zu reduzieren.

Verbesserte Arbeitsmarktzahlen hätten zu sinkenden Ausgaben und steigenden Einnahmen bei der Bundesanstalt für Arbeit geführt.

Pro 100.000 Arbeitslose weniger als geschätzt könne mit einer Verbesserung der Haushaltslage der Bundesanstalt von gut 3 Milliarden DM gerechnet werden.

Somit sei ein finanzieller Spielraum entstanden, der eine Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung erlaube, so die Union.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0026705
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