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273/2000
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MIT ETWA 3,2 MILLIARDEN DM LÄNDLICHE RÄUME FÖRDERN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-lw) Fast 3,2 Milliarden DM sollen im Jahr 2001 zur Förderung ländlicher Räume aus den Haushaltsmitteln des Bundes und der EU bereitstehen.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/4335) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/4193) hervor.

Dabei belaufe sich der Mittelansatz für Deutschland aus der Abteilung Garantie des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft in 2001 auf knapp 1,42 Milliarden DM.

Davon sollen auf die Bundesländer Bayern (436,54 Millionen DM), Baden-Württemberg (203,80 Millionen DM) und Niedersachsen (145,90 Millionen DM) bereits über die Hälfte der Summe entfallen.

Weitere 78,8 Millionen DM für das Jahr 2001 sollen über die Gemeinschaftsinitiative Leader+ fließen. Hiervon könnten in erster Linie die Bundesländer Bayern (17,52 Millionen DM), Niedersachsen (10,42 Millionen DM) und Brandenburg (9,21 Millionen DM) profitieren.

Des Weiteren werde die Regierung über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1,7 Milliarden DM zur Stärkung der ländlichen Räume zur Verfügung stellen.

Seitens der Bundesländer würden voraussichtlich 1,1 Milliarden DM komplementärer Landesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe aufgebracht werden.

Die Bundesregierung nennt den Abbau der Arbeitslosigkeit als ein zentrales politisches Anliegen bei der Förderung ländlicher Räume.

Ziel sei es, dort eine integrierte Entwicklung zu bekommen, die dem Anspruch der Nachhaltigkeit gerecht werde.

Eigenen Angaben zufolge setzt sie dabei auf Partizipation. Selbstbestimmtes Handeln der Menschen in den ländlichen Räumen und das Aufgreifen individueller Marktchancen wirke sich vielfach nachhaltiger auf die Schaffung von Arbeitsplätzen aus als eine isolierte öffentliche Förderung investiver Maßnahmen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027307
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