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277/2000
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Rechtsausschuss

LEBENSPARTNERSCHAFT FÜR GLEICHGESCHLECHTLICHE PAARE GEBILLIGT

Berlin: (hib/BOB-re) Für gleichgeschlechtliche Paare soll es künftig ein eigenständiges familienrechtliches Institut, die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" geben.

Der Rechtsausschuss hat dazu am Mittwochmittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/3751) in geänderter Form gebilligt.

F.D.P. und eine Abgeordnete der PDS stimmten gegen die Vorlage; eine weitere Abgeordnete der PDS enthielt sich der Stimme.

Keine Mehrheit fanden die Liberalen für einen eigenen Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsverhältnisse eingetragener Lebenspartnerschaften (14/1259).

Die CDU/CSU nahm an beiden Abstimmungen nicht teil, nach dem sie zuvor das parlamentarische Beratungsverfahren scharf kritisiert und anschließend die Sitzung verlassen hatte.

Die Ausschussmehrheit entschied sich dafür, dem Plenum des Bundestages zwei Gesetze parallel zuzuleiten.

Die erste Vorlage, die laut Koalition einer Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, enthält das neue familienrechtliche Institut und regelt deren behördliche Eintragung.

Auch das von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen beabsichtigte "kleine Sorgerecht" für ein in eine Lebenspartnerschaft mitgebrachtes Kind ist enthalten.

Neben weiteren familienrechtlichen Aspekten sind zudem Folgeregelungen in den Bereichen des Mietrechts, des Erbrechts, der Kranken- und Pflegeversicherung und des Ausländergesetzes enthalten.

Das sogenannte Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz, das den Angaben der Mehrheit zufolge der Zustimmung der Länderkammer bedarf, beinhaltet Folgeregelungen im öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht sowie unter anderem auch Regelungen zur Bedürftigkeitsprüfung bei Sozialhilfe und Wohngeld.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstrichen im Rechtsausschuss erneut die grundlegende Bedeutung ihres Vorhabens.

Eine umfassende rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare werde ermöglicht. Die Begründung einer "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" finde ihren Ausdruck in den umfassenden unterhaltsrechtlichen Regelungen.

Demgegenüber, so die SPD, begünstige der F.D.P.-Entwurf homosexuelle Paare gegenüber heterosexuellen Lebensgemeinschaften unverhältnismäßig, da er ersteren keine Pflichten auferlege.

F.D.P. und PDS wiederum kritisierten das Vorhaben der Koalition. Die Liberalen monierten, da eine ablehnende Haltung des Bundesrates zum Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz zu erwarten sei, werde für die Betroffenen nur ein "Torso" übrig bleiben, mit dem ihnen nicht gedient sei.

Zudem werde die Chance verschenkt, mehr gesellschaftliche Akzeptanz für die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung zu Gunsten gleichgeschlechtlicher Paare zu erreichen.

Die PDS bezeichnete die vorgesehene Regelung als "Rechtsinstitut zweiter Klasse" und neues Sondergesetz für homosexuelle Paare. Der Gesetzgeber bleibe im Übrigen eine Antwort auf die Vielfalt von Verantwortungsgemeinschaften schuldig.

Unterstützt von F.D.P. und PDS hatte vor ihrem Auszug die CDU/CSU kritisiert, die Regierungskoalition habe sich in keiner Weise um ein geordnetes parlamentarisches Verfahren bemüht.

Beratungsunterlagen seien verspätet zugeleitet worden und zudem noch in sich widersprüchlich. Die Union scheiterte aber im Rechtsausschuss mit ihrem Antrag, den Geschäftsordnungsausschuss und den Ältestenrat des Bundestages mit dieser Problematik zu befassen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027701
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