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283/2000
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DAS MIETRECHT SOLL REFORMIERT WERDEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Das Mietrecht soll vereinfacht, neu gegliedert und inhaltlich modernisiert werden.

Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (14/4553) vorgelegt. Den Angaben zufolge soll es künftig neben dem einfachen Mietspiegel, der als "kostengünstiges und flexibles Instrument" erhalten bleibe, einen weiteren so genannten qualifizierten Mietspiegel geben.

Davon verspricht sich die Regierung, Mieterhöhungsverfahren weiter zu vereinfachen und Streit zu vermeiden.

Dieser qualifizierte Mietspiegel müsse nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde sowie den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt sein.

Einer Forderung der Expertenkommission Wohnungspolitik, für Gemeinden mit 100.000 und mehr Einwohnen Mietspiegel zur Pflicht zu machen, hat die Regierung nicht entsprochen.

Sie begründet das vor allem mit beträchtlichen Kosten, die auf die Kommunen zukämen.

Weiteren Angaben zufolge soll die so genannte Kappungsgrenze, mit der Mieterhöhungen jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren auf einen bestimmten Satz beschränkt werden, von 30 auf 20 Prozent gesenkt werden.

Es habe sich gezeigt, so die Regierung, dass die bisherige Kappungsgrenze gerade bei preisgünstigen Wohnungen in Ballungsgebieten und hier insbesondere bei ehemaligen Sozialwohnungen zu nicht hinnehmbaren Härten für die Betroffenen, zumeist einkommensschwachen Mietern, führen könne.

Änderungen plant die Regierung auch bei den Kündigungsfristen.

Diese sollen für Mieter künftig verkürzt werden und unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses sechs Monate betragen.

Damit werde für den Mieter ein kurzfristig erforderlich werdender Umzug deutlich erleichtert. Diese Regelung berücksichtige im Interesse der Ausgewogenheit auch die Interessen des Vermieters, dem genügend Zeit für die Suche eines Nachmieters bleibe.

Die Kündigungsfristen für den Vermieter betrügen aus Gründen des Mieterschutzes unverändert je nach Dauer des Mietverhältnisses drei Monate bis ein Jahr.

Mehr Vertragsfreiheit sieht nach Angaben der Regierung das Gesetz zudem bei der Vereinbarung von Index-, Staffel- und Zeitmietverträgen vor, indem die zeitlichen Beschränkungen entfielen.

Den geänderten Lebensgewohnheiten trage des Mietrechtsreformgesetz zudem dadurch Rechnung, dass nach dem Tod eines Mieters neben Ehegatten und Familienangehörigen künftig auch Personen ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag genießen sollen, die mit dem Verstorbenen in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt leben.

Im Bereich der Betriebskosten plant die Regierung mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei den Abrechnungen.

So sollen nach Verbrauch oder Verursachung erfasste Betriebskosten grundsätzlich verbrauchsabhängig abzurechnen sein.

Damit werde zugleich eine Energiesparanreiz gegeben. Um Streit zu vermeiden, soll künftig jeder Vermieter die Betriebskosten innerhalb eines Jahres abrechnen müssen.

Eine gesetzliche Regelung zu sogenannten Schönheitsreparaturen ist in dem Entwurf nicht enthalten, was der Bundesrat in seiner Stellungnahme bemängelt. Die Regierung hat aber zugesagt, dieses Anliegen weiter zu prüfen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028305
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