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295/2000
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Tourismus/Antrag

TOURISTISCHE BESCHILDERUNG AN AUTOBAHNEN ERWEITERN

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die "Vorläufigen Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen" so ändern, dass durch Unterrichtungstafeln auch auf Landschaften und Sehenswürdigkeiten hingewiesen werden kann, die von der Autobahn aus nicht sichtbar sind und damit nicht im Blickfeld des Autofahrers liegen.

Dies verlangt die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag (14/4635). Die bisher geltende Begrenzung von 20 Kilometern Abstand zwischen den Unterrichtungstafeln sollte aufgehoben werden, wenn dies zur Förderung des Tourismus in den Regionen gewünscht und die Verkehrssicherheit nicht durch eine unübersichtliche Beschilderung beeinträchtigt werde.

In vielen europäischen Ländern werde an Autobahnen und Fernstraßen umfassend auf touristische Angebote hingewiesen, heißt es zur Begründung.

In Deutschland werde die Entwicklung der touristischen Zentren durch überholte und starre Regelungen unnötig behindert.

So dürften Unterrichtungstafeln über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen nur dann aufgestellt werden, wenn diese Landschaften und Sehenswürdigkeiten im Blickfeld des Autofahrers liegen und zudem mindestens ein Abstand von 20 Kilometern zwischen den Tafeln eingehalten wird.

Deutschland müsse als großes Transitland von den Urlauberströmen auf den Autobahnen noch stärker profitieren können, so die F.D.P. Die Hinweise müssten die Touristen auch abseits der Autobahnen bis zu den Sehenswürdigkeiten leiten, heißt es weiter.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029503
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