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297/2000
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Finanzen/Antworten

RUND 250 UNTERNEHMEN BIETEN AKTIENOPTIONEN AN

Berlin: (hib/VOM) Derzeit bieten rund 250 Unternehmen eine Mitarbeiterbeteiligung in Form von Aktienoptionen an.

Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4677) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/4428) mit.

Sie beruft sich dabei auf eine Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e. V. Die Zahl dürfte sich nach Einschätzung der Regierung in den nächsten Monaten auf rund 300 steigern, da in vielen Unternehmen die Möglichkeit geprüft werde, für die Mitarbeiter Aktienoptionen einzuräumen.

Von den am Neuen Markt notierten Gesellschaften räumten rund 200 Unternehmen Aktienoptionen ein. Bei den weiteren Gesellschaften, die davon Gebrauch machten, handele es sich um Unternehmen der "old economy", die größtenteils im Deutschen Aktienindex (DAX) notiert sind.

Vor allem bei Internet-, Technologie-, Medien- und Telekommunikationsunternehmen sei es mittlerweile üblich, die Mitarbeiter auf diese Weise am Unternehmensgewinn zu beteiligen.

Rund 70 Prozent der am Neuen Markt notierten Unternehmen räumten allen Mitarbeitern diese Möglichkeit ein.

Bei weiteren 16 Prozent bestehe sie nur für Mitarbeiter der Führungsebene. Bei den DAX-notierten Unternehmen würden Aktienoptionen ausschließlich Mitarbeitern der Führungsebene angeboten, heißt es weiter.

Da die Möglichkeit, Aktienoptionen zu gewähren, von den meisten Unternehmen erst 1999 eingeführt worden sei und zwischen der Gewährung der Optionen und deren Ausübung mindestens zwei Jahre vergangen sein müssten, sei es für die meisten Mitarbeiter frühestens 2001 möglich, die Option auszuüben, teilt die Regierung mit.

Vorteile aus Aktienoptionen, die Lohnbestandteil sind, müssten als Arbeitslohn versteuert werden. Eine Sonderregelung für die Besteuerung von Lohnbestandteilen, die aus der Ausübung von Aktienoptionen herrühren, plant die Regierung nach eigenen Angaben nicht.

Wie die Union in ihrer Anfrage erläutert hatte, erhalten Mitarbeiter durch Aktienoptionen das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine festgelegte Zahl von Aktien der Gesellschaft, bei der sie beschäftigt sind, zu einem festgelegten Preis zu erwerben.

Die Besteuerung von Aktienoptionen ist auch Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (14/4676) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/4433).

Darin teilt die Regierung unter anderem mit, ihr seien Überlegungen in der Wirtschaft bekannt, die Gewinne aus Arbeitnehmer-Aktienoptionen als sonstige Einkünfte einzustufen bzw. nach dem Halbeinkünfteverfahren zu besteuern.

Diese Thematik werde im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit näher erörtert werden.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029706
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