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GESETZENTWURF ZUM VERFÜTTERUNGSVERBOT VON TIERMEHL IN DER KRITIK

Berlin: (hib/SAM) Kritisch äußerten sich am Mittwochmorgen die Oppositionsfraktionen in einer ersten Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über das Verbot des Verfütterns bestimmter Futtermittel (14/4764).

Dabei zeigte sich die Union im Landwirtschaftsausschuss "erstaunt", dass künftig zwar die Verfütterung von Fischmehl an Nutztiere verboten werden solle, nicht aber an Fische und verwies auf Unstimmigkeiten in der Initiative.

Laut Gesetzentwurf ist ein "Verfütterungsverbot proteinhaltiger Erzeugnisse und von Fetten aus Geweben warmblütiger Landtiere sowie von Fischen und von Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, an Nutztiere" im Sinne des Futtermittelgesetzes vorgesehen.

Das Verbot gelte allerdings nicht, so heißt es darin, für proteinhaltige Erzeugnisse aus Gewebe von Fischen, die zur Verfütterung an Fische bestimmt sind.

Weiter ist geplant, dass Futtermittel nicht in andere Mitgliedsstaaten exportiert oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum ausgeführt werden sollen.

In einem Änderungsantrag zur Gesetzesvorlage hatten die Koalitionsfraktionen auch darauf gedrungen, alle tierischen Bestandteile mit Ausnahme der Milch und Milcherzeugnisse aus der Nahrungskette zu entfernen.

Die F.D.P.-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als ein "weit über das Normale hinausgehende Sicherheitsdenken".

Des Weiteren äußerte sie juristische Bedenken: "Wir regeln das in Deutschland konsequent und klar - es steht aber nichts darüber drin, wie das mit Importen aus EU-Ländern und aus Drittländern sein soll." Die Liberalen beklagten, dass von der Bundesregierung kein Geld für Forschung in dem Bereich bereitgestellt und Testverfahren nicht konsequent eingesetzt worden seien.

Aus Sicht des Deutschen Raiffeisenverbandes ist nach dem ersten bestätigten BSE-Fall in Deutschland ein erweitertes Verbot für Fischmehl, Geflügelmehl und Fette tierischer Herkunft "weder mit Aspekten des Verbraucherschutzes noch mit einer Eignung zur Verminderung des BSE-Risikos zu begründen".

Der Deutsche Raiffeisenverband lehnte diese Erweiterung in einer schriftlichen Stellungnahme "kategorisch" ab.

Nach Auffassung der PDS-Fraktion muß das Fischessen dann verboten werden, wenn man Fischmehl nicht verfüttere, weil man davon ausgehe, dass Fische infiziert seien.

Demgegenüber forderten Bündnis 90/Die Grünen konsequent vorzugehen. Der BSE-Fall in Schleswig-Holstein müsse aufs Allerhöchste alarmieren.

"Es sind die Bauern und die Verbraucher aufs Unglaublichste hinters Licht geführt worden". Europaweit würde nun argumentiert, dass Tiermehl aus der Verfütterung raus müsse.

Die Fraktion sprach sich dagegen aus, "noch alle möglichen Ausnahmen in den Gesetzentwurf hineinzunehmen".

Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) verwies auf rechtliche Bedenken an einer Eilverordnung seitens des Justizministeriums und unterstützte die Gesetzesvorlage.

Für den am Dienstag in den Fachausschuss überwiesenen Entwurf äußerte er die Hoffnung, dass dieser mit Zustimmung des Bundesrates bereits am Samstag in Kraft treten könne.

Funke sagte er sei der Futtermittelwirtschaft dankbar, dass sie ab sofort eine Auslieferung von Tiermehl einstelle. Die Beratungen zum Gesetzentwurf werden am frühen Nachmittag fortgesetzt.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0030001
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