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304/2000
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Verkehr und Bauwesen/Antwort

880 UNFÄLLE MIT PERSONENSCHADEN AUF DROGENEINFLUSS ZURÜCKZUFÜHREN

Berlin: (hib/RAB) Im Jahr 1999 waren 880 Unfälle mit Personenschaden auf Drogeneinfluss zurückzuführen.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/4723) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4447) hervor.

Unter Drogen seien in diesem Zusammenhang "andere berauschende Mittel" als Alkohol zu verstehen. Den Angaben zufolge ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Die Zahl der Unfälle mit Getöteten, die auf Drogeneinfluss zurückzuführen seien, habe sich auf 60 belaufen.

1991 seien 18 Menschen bei derartigen Unfällen getötet worden. 412 Unfälle mit Sachschaden könnten auf den Einfluss von Drogen zurückgeführt werden.

Weiter heißt es in der Antwort, im letzten Jahr seien im Zusammenhang mit Drogenkonsum 6623 Medizinisch-Psychologische Gutachten angeordnet worden, bei denen Auffälligkeiten im Straßenverkehr den Anlass für Untersuchungen gegeben hätten.

1991 habe diese Zahl noch 3.233 betragen. Laut Bundesregierung ist mit einer neuen Bußgeldregelung ein Auffangtatbestand geschaffen worden, der unabhängig von der Feststellung der Fahrunsicherheit greift.

Vor der Neuregelung sei eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss nur möglich gewesen, wenn die Fahrunsicherheit des Betreffenden bewiesen werden konnte. Dies habe sich in der Praxis häufig als schwierig erwiesen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0030405
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