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312/2000
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Inneres/Gesetzentwurf

DIE CDU/CSU WILL EINE ÄNDERUNG DES VERSAMMLUNGSGESETZES ERREICHEN

Berlin: (hib/WOL) Ziel eines Gesetzentwurfs der CDU/CSU-Fraktion (14/4754) zur Änderung des Versammlungsgesetzes ist es, Demonstrationen "unter erleichterten Bedingungen verbieten zu können", wenn es deren erkennbares Ziel sei, die "verfassungsmäßigen Werte zu verhöhnen oder das Ansehen Deutschlands in der Welt nachdrücklich zu beschädigen".

Die Union führt dazu an, dass nach geltender Rechtsanlage nur für die Parlamente des Bundes und der Länder sowie für das Bundesverfassungsgericht "befriedete Bezirke" bestehen.

Nach den Vorstellungen der Fraktion muss Bund und Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden können, befriedete Bezirke auch für öffentliche Einrichtungen und Örtlichkeiten einzurichten, die von herausragender nationaler und historischer Bedeutung sind.

Die CDU/CSU nennt als Beispiele das Brandenburger Tor, das Denkmal für ermordeten Juden Europas oder die Neue Wache in Berlin.

Präzedenzfälle für eine entsprechende Erweiterung bilden nach Ansicht der Abgeordneten die "Bannkreise", die 1972 für die Dauer der Olympischen Spiele in München festgelegt wurden.

Weitere Präzedenzfälle fänden sich in landesrechtlichen Regelungen zum Schutz gesetzlicher Feiertage. Im räumlichen Wirkungskreis solcher befriedeten Bezirke seien Demonstrationen grundsätzlich untersagt, könnten aber erlaubt werden, wenn sie sich mit der Würde des Ortes vereinbaren ließen.

Im Zuge der Reform des Versammlungsrechts solle auch die Anmeldepflicht bei Großveranstaltungen präzisiert sowie die vom Bundesverfassungsgericht in der sogenannten "Brokdorf-Entscheidung" von 1985 formulierte Kooperationspflicht zwischen Veranstalter und Versammlungsbehörde näher ausgestaltet werden.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031202
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