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316/2000
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Recht/Antrag

DEUTSCHLAND SOLL HAAGER ADOPTIONSABKOMMEN RATIFIZIEREN

Berlin: (hib/BOB) Zum Haager Adoptionsabkommen aus dem Jahre 1993 soll die Bundesregierung ein Ratifikations- sowie ein Ausführungsgesetz erarbeiten und dem Bundestag vorlegen.

Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/4932). Die Abgeordneten erläutern, das Adoptionsabkommen sei seinerzeit von Deutschland mit erarbeitet und unterzeichnet worden.

Es solle gewährleisten, die Rechtslage des Kindes bei internationalen Adoptionen zu verbessern. Enthalten seien darin unter anderem auch Maßnahmen zum Schutz vor Kinderhandel, Kindesverkauf und Kindesentführungen bzw. vor unseriöser kommerzieller Kindervermittlung.

Mit dem Abkommen sei gewährleistet, dass nur die Kinder adoptiert würden, welche in ihrem Heimatland nicht in geeigneter Weise betreut werden könnten oder in einer Pflege- oder Adoptivfamilie unterzubringen seien.

Viele zur Adoption freigegebene Kinder können der CDU/CSU zufolge derzeit nicht nach Deutschland vermittelt werden, da viele Vertragsstaaten des Haager Abkommens Kinder nur in solche Staaten zur Adoption gäben, welche die Übereinkunft ratifiziert hätten.

Nach dem Willen der Fraktion soll die Regierung mit dem Ausführungsgesetz zum Haager Abkommen darlegen, welche privaten Vermittlungsstellen unter staatlicher Aufsicht mit den Behörden zusammenarbeiten können.

Zu erläutern sei auch die vorgesehene Zusammenarbeit mit den Bundesländern bzw. den Landesadoptionsstellen und die entsprechend vorgesehene Arbeitsteilung.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031602
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