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318/2000
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Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage

BARRIEREFREIHEIT MIT BLICK AUF VERSCHIEDENE BEHINDERUNGEN DEFINIEREN

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll erklären, wie die Gleichstellung der verschiedenen Formen von Behinderungen bei der Definition der "Barrierefreiheit" bei den bestehenden und den künftigen Normen sichergestellt wird.

In einer Kleinen Anfrage (14/4958) will die Fraktion der PDS außerdem wissen, wie die Interessen von Sehbehinderten, Blinden, Schwerhörigen und Gehörlosen sowie Rollstuhlfahrern im Wohnungs- und Städtebau und in der Städtebauförderung berücksichtigt werden.

Die Abgeordneten schreiben, die Behinderten hätten einen Anspruch darauf, dass ihre jeweilige Behinderung in der Definition der Barrierefreiheit, der Festlegung von Normen und bei politischen Maßnahmen angemessen einbezogen wird.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031810
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