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319/2000
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Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

DIE DEG BLEIBT AUCH NACH VERÄUSSERUNG ALS EIGENSTÄNDIGE GMBH BESTEHEN

Berlin: (hib/WOL) Die Entscheidung zur Veräußerung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist endgültig.

Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4895) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/4682).

Danach bleibe die DEG als eigenständige GmbH mit Sitz in Köln bestehen, der KfW stünden die Rechte des Gesellschafters zu.

Es bestehe Übereinstimmung mit der KfW, den entwicklungspolitischen Auftrag der DEG zu erhalten und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) weiter zu entwickeln.

Der erwartete Erlös aus dem Verkauf unterliege der Vertraulichkeit. Die Höhe der Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten des Bundes werde dem Bundeshaushalt zugeschlagen, wobei das BMZ in den Jahren 2001 und 2002 durch eine Erhöhung seines Einzelplans mittelbar an dem Erlös beteiligt werde.

Im Übrigen seien die Verhandlungen mit der KfW noch nicht abgeschlossen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031902
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