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321/2000
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Arbeit und Soziales/Antwort

ARBEITSLOSENHILFE UND SOZIALHILFE NICHT ZUSAMMENFÜHREN

Berlin: (hib/VOM) Es gibt keinen Beschluss der Bundesregierung, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzuführen.

Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4979) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/4820).

Die Koalitionsvereinbarung sehe allerdings vor, dass die Zusammenarbeit von Sozialämtern und Arbeitsämtern "nachhaltig verbessert" werden soll, um die Vermittlung in Arbeit zu erleichtern und überflüssige Bürokratie abzubauen.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfe, wie die Integration des Empfängerkreises in Arbeitsverhältnisse effektiver als bisher unterstützt werden kann.

Dabei soll auch geprüft werden, so die Regierung, wie beide Leistungen besser verzahnt werden können. Ziel von Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe sei es, für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe und für erwerbsfähige Bezieher von Sozialhilfe die "Hilfebedürftigkeit zu überwinden" und die Bedingungen zur beruflichen Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0032108
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