Sachverständige erörtern Umweltverträglichkeitsprüfungen
Berlin: (hib/WOL) Am Mittwoch, 24. Januar, befasst sich der Umweltausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf (14/4599) zur Umsetzung der Europäischen Änderungsrichtlinie zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Insgesamt sollen neun Experten sowie die Vertreter von zehn Verbänden zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) sowie zur Umsetzung weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz in deutsches Recht gehört werden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf regelt unter anderem die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden der jeweiligen Nachbarstaaten bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben in grenznahen Gebieten. Er trägt darüber hinaus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1998 Rechnung, wonach Deutschland bislang nicht für alle Projekte eine UVP-Pflicht vorgesehen habe.