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047/2001
Stand: 15.02.2001
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EG-Richtlinien bei Umweltverträglichkeitsprüfung umsetzen

/Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der europäischen UVP-Änderungsrichtlinie, der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) sowie weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz in deutsches Recht einen Gesetzentwurf (14/5204) eingebracht. Danach soll künftig die Beteiligung von Behörden und Betroffenen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu öffentlichen und privaten Projekten grenzüberschreitend ausgeweitet werden. Dies soll auch für die Öffentlichkeit von Nicht-EU-Mitgliedstaaten gelten. Der Gesetzentwurf der Regierung ist gleichlautend mit einem bereits vorliegenden Entwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/4599).

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme von der Regierung unter anderem, dass diese sich mit Nachdruck auf EU-Ebene für eine Reduzierung des Vollzugsaufwandes einsetzt. Bei dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf würden für die Länder durch erhebliche Personal- und Sachkosten für Unterbringung, Ausstattung und Fortbildung wesentlich erhöhte Vollzugskosten entstehen. Hierzu legt die Bundesregierung dar, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beruhten auf Vorgaben der umzusetzenden Richtlinien. Hierdurch gegebenenfalls hervorgerufene Vollzugskosten seien daher unvermeidlich. Im Übrigen setze sich die Regierung in Brüssel stets für vollzugsfreundliche und den Verwaltungsaufwand begrenzende Regelungen ein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_047/02
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