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063/2001
Stand: 07.03.2001
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Koalitionsantrag "Flüchtlingsschutz ist Menschenrechtschutz" gebilligt

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/BOB) Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS hat der Menschenrechtsausschuss am Mittwochnachmittag einen Antrag der Koalitionsfraktionen "Flüchtlingsschutz ist Menschenrechtsschutz" (14/4884) gebilligt. Die Mehrheit des Gremiums forderte unter anderem, die Rolle des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen UNHCR) in der humanitären Hilfe zu stärken. Reformüberlegungen, die Handlungsfähigkeit und Effizienz des UNHCR zu erhöhen, seien zügig umzusetzen. Die Abgeordneten sprachen sich ferner dafür aus, der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge weiterhin Rechnung zu tragen. Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention müssten deshalb zurückgenommen werden, so die Parlamentarier. Sie plädierten weiter dafür, in der Europäischen Union einen stärkeren Schutz für Flüchtlinge zu schaffen. Dies könne beispielsweise durch einen temporären Schutzstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge geschehen. Die Verantwortung unter den EU-Mitgliedsstaaten müsse dabei solidarisch geteilt werden. Die Mehrheit des Ausschusses forderte darüber hinaus, künftig geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen stärker zu berücksichtigen. Flüchtlingen müsse Abschiebungsschutz auch bei einer Bedrohung aus Gründen des Geschlechts sowie durch nichtstaatliche Akteure und bei Schutzunfähigkeit bzw. Unwilligkeit des Staates gewährt werden. Die Abgeordneten erwarten, dass bei Entscheidungen über Abschiebungshindernisse nach einer Vorschrift des Ausländergesetzes die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte berücksichtigt werden soll.

Die Opposition im Menschenrechtsausschuss kritisierte übereinstimmend die als Auffassungskatalog formulierten Forderungen in der Initiative von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen als zu wenig konkret. Deshalb sei der Antrag nicht geeignet, auf Erfolge hoffen zu können. Aus diesem Grunde votierte die Mehrheit der CDU/CSU gegen den Antrag, ein Abgeordneter der Union und die F.D.P. enthielten sich der Stimme. Die PDS erklärte zu ihrem Abstimmungsverhalten, sie halte trotz ihrer Kritik das Grundanliegen der Initiative für berechtigt. Sie werde aber die Umsetzung der Forderungen überprüfen. Nach bisherigen Planungen soll das Plenum des Bundestages den Antrag von SPD und Bündnisgrünen am (morgigen) Donnerstag beraten und verabschieden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_063/03
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