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064/2001
Stand: 08.03.2001
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Differenzen bei parlamentarischer Kontrolle einer EU-Sicherheitspolitik

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union/

Berlin: (hib/BOB) Auseinander gingen die Ansichten am Mittwochnachmittag im Europaausschuss zur parlamentarischen Dimension einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (EU). Während der Präsident der Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU), der Bundestagsabgeordnete Klaus Bühler, dafür warb, vorerst der WEU-Versammlung eine solche Aufgabe zu übertragen, hielten Vertreter des Europäischen Parlaments (EP) diese Position für nicht sinnvoll. Die EP-Abgeordneten Jannis Sakellariou und Armin Laschet plädierten dafür, die parlamentarische Kontrolle durch eine Aufgabenteilung zwischen dem EP und den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die beiden Europaparlamentarier zeigten sich überzeugt, bei der parlamentarischen Dimension der EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik komme demgegenüber der WEU-Versammlung keine Rolle mehr zu. Zum einen seien die der WEU verbliebenen Aufgaben (kollektive Beistandsverpflichtung, Rüstungskooperation sowie sicherheitspolitischer Dialog) keine integralen Bestandteile der Gemeinsamen EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik, zum anderen seien viele WEU-Mitglieder gar nicht in der Europäischen Union. Berücksichtigt werden müsse auch, dass nur das EP eine stetige parlamentarische Kontrolle sicherstellen könne. Die WEU-Versammlung komme demgegenüber lediglich zweimal im Jahr zusammen.

Während diese Position vor allem bei führenden Vertretern von CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im Europaausschuss auf große Sympathie stieß, unterstützten Mitglieder der WEU-Versammlung aus den Reihen von SPD und CDU/CSU nachdrücklich die von Bühler vertretene Auffassung. Es gebe keinen Anlass, so die Abgeordneten, sich von der WEU zu verabschieden, da deren Kernaufgabe, die kollektive Beistandsverpflichtung, nicht in die EU überführt worden sei. Es sei ein Fehler, hieß es von sozialdemokratischer Seite, bei der Aufnahme neutraler Staaten wie Österreich, Schweden oder Finnland in die EU nicht auf einer Zustimmung zu dieser Beistandsverpflichtung bestanden zu haben. Wichtig sei zudem, die Pluralität der nationalen Parlamente in Europa, nicht nur in der EU, bei der parlamentarischen Dimension von Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu gewährleisten. Dabei dürfe es keine Mitglieder erster und zweiter Klasse geben.

Eine aus dem EP angeregte Konferenz nationaler Ausschussvorsitzender sei in diesem Zusammenhang kein geeignetes Konstrukt, da diese nicht repräsentativ erscheine. Insofern sei der von Bühler vertretene gedankliche Ansatz durchaus zu begrüßen, der WEU-Versammlung eine tragende Rolle bei der parlamentarischen Begleitung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zuzuweisen.

Die F.D.P. warnte in der Diskussion vor der Illusion, dass Parlamentarier ganz allgemein große Einwirkungsmöglichkeiten auf außen- und sicherheitspolitische Entscheidungen hätten. Dies gelte für die nationale Ebene ebenso wie für das EP. Die PDS kritisierte, die derzeitige Entwicklung in der EU nehme die Gestalt einer "Entdemokratisierung der Militärpolitik" an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_064/01
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