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137/2001
Stand: 16.05.2001
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Koalition und Union wollen Hinterbliebenenversorgung verbessern

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Verbesserung der im kürzlich verabschiedeten Altersvermögensergänzungsgesetz geregelten Hinterbliebenenversorgung haben ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6043) sowie ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/6042) zum Ziel. Im Koalitionsentwurf ist vorgesehen, bei der Rentenberechnung die bisher auf einen Entgeltpunkt je Kind festgesetzte Kinderkomponente für das erste Kind auf zwei Entgeltpunkte zu erhöhen. Für Witwen und Witwer, die Kinder erzogen haben, soll damit die Absenkung des Versorgungssatzes bei der großen Witwenrente von 60 auf 55 Prozent angemessen ausgeglichen werden. Zudem solle der Grundfreibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten, der durch das Altersvermögensergänzungsgesetz eingefroren worden sei, auf Dauer dynamisiert bleiben. Diese Änderungen sollen auch in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte nachvollzogen werden. Die Fraktionen wollen ferner die Zuständigkeit der Bundesknappschaft im Leistungsfall auf alle Versicherten mit mindestens einem Monat Beitragszeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung ausdehnen.

SPD und Bündnisgrüne erklären, sie kämen mit diesem Gesetzentwurf einer Entschließung des Bundesrates zum Altersvermögensergänzungsgesetz nach. Die Regelungen sollen zeitgleich mit dem Altersvermögensgesetz am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Langfristig ergäben sich dadurch begrenzte Belastungen beim allgemeinen Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung und bei den Beiträgen für Kindererziehungszeiten, die sich im Jahr 2003 auf etwa 400 Millionen DM beliefen.

Die Erhöhung der Kinderkomponente im Altersvermögensergänzungsgesetz von einem auf zwei Entgeltpunkte fordert auch die Union in ihrem Antrag. Die jetzige gesetzliche Regelung führe zu "unzumutbaren Belastungen" für die davon betroffenen Witwen und Witwer so die Union. Sie fordert ferner, dass der Grundfreibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten auf Dauer dynamisiert bleibt und die Anrechnung von Vermögenseinkünften in der Hinterbliebenensicherung auf Dauer unterbleibt. Zudem sollten die Ansprüche aus der Hinterbliebenenversorgung bei Wiederverheiratung nicht verloren gehen, sondern zu eigenständigen Anwartschaften werden, so die CDU/CSU-Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_137/03
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