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172/2001
Stand: 21.06.2001
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Rechtsvorgaben bei Überschreitung der Arznei- und Heilmittelbudgets aufheben

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die bisherigen Rechtsvorgaben für die Verringerung der Gesamtvergütungen bei Überschreitung der Arznei- und Heilmittelbudgets sollen rückwirkend aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6309) vor. In Zukunft sollen die Vertragsparteien auf der Ebene der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen Vereinbarungen treffen, die neben einem Ausgabenvolumen konkrete Zielvereinbarungen und Umsetzungsmaßnahmen vorsehen. Nach dem Willen der Koalition soll die Selbstverwaltung in die Lage versetzt werden, die Folgen einer Überschreitung der vereinbarten Ausgabenvolumina selbst zu regeln, indem Anreize insbesondere zur Erfüllung der Zielvereinbarung gesetzt und Richtgrößenvorgaben eingeführt werden. Außerdem sollen qualitative medizinische Versorgungskriterien stärker berücksichtigt und die Ausgabenvolumina für Arznei- und Heilmittel voneinander getrennt werden.

Zur Begründung heißt es, die bisherigen Bemühungen zur Sicherung der wirtschaftlichen Verordnung von Arznei- und Heilmitteln durch Budgets seien wenig erfolgreich gewesen. Diese seien auf erhebliche Umsetzungsprobleme gestoßen. Da die Budgets bei den Vertragsärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen wenig Akzeptanz fanden, sei mitunter resignatives Verhalten und eine Verweigerungshaltung festgestellt worden. Außerdem habe die Erhebung und Aufbereitung der erforderlichen Daten technische Probleme bereitet. Um diese Entwicklung zu stoppen, müssten die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen vor allem mehr Akzeptanz bei den Beteiligten herbeiführen, schreiben SPD und Bündnisgrüne. Die Selbstverwaltung auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen und auch auf der Bundesebene sollten mehr Entscheidungsspielräume bekommen, dabei zugleich für mehr Flexibilität bei der Anwendung der weiterhin notwendigen gesetzlichen Vorgaben sorgen. Zu den Vorgaben heißt es, diese müssten sich stärker als bisher an den konkreten medizinischen Behandlungserfordernissen ausrichten, und nicht nur die finanziellen Auswirkungen im Mittelpunkt haben. Die Sicherung der Finanzierbarkeit der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bleibe unverzichtbar, so die Koalition.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_172/01
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