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178/2001
Stand: 26.06.2001
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"Kosten der Kindergelderhöhung zu niedrig veranschlagt"

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat hält die Kosten der für 2002 geplanten Erhöhung des Kindergeldes für zu niedrig veranschlagt. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu einem Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Familienförderung (14/6411) hervor, der wortgleich ist mit einem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf (14/6160). In diesem Entwurf würden die Kosten mit rund 300 Millionen DM angegeben. Ausgehend von Gesamtkosten von 6,3 Milliarden DM ergäbe sich ein Ausgleichsanspruch der Länder von rund 2 Milliarden DM, rechnet die Länderkammer vor. Der Bundesrat erwartet, dass dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert und der Anteil der Länder am Aufkommen der Umsatzsteuer entsprechend erhöht wird. Darüber hinaus hätten die Länder Ansprüche von rund 3,6 Milliarden DM für 2002 und von zusammen rund 18,5 Milliarden DM für die Jahre 1996 bis 2001. Die finanziellen Belastungen, die sich aus der Kindergelderhöhung ergeben, seien zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 74 zu 26 zu tragen, wohin gegen der Gesetzentwurf die Lasten nach den Anteilen am Aufkommen der Einkommensteuer vorsehe.

Im Übrigen begrüßt der Bundesrat die Initiative der Regierung als deutliches Signal für eine kindbezogene steuerliche Förderung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei sollte aber vermieden werden, heißt es in der Stellungnahme weiter, dass durch die geplante Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages vor allem in den Jahren 2003 bis 2005 Alleinerziehende von geplanten Verbesserungen nicht profitieren könnten. Dies gelte umso mehr, als Alleinerziehende die Vorteile des Ehegattensplittings nicht in Anspruch nehmen könnten. Um Schwarzarbeit zu verhindern, sollte zudem die steuerliche Förderung der Beschäftigung von Haushaltshilfen in Familien nicht völlig aufgegeben werden. Geboten sei es, Dienstleistungsagenturen zu fördern, um sie marktfähig zu machen. Die Marktfähigkeit sei kaum zu erreichen, da die Agenturen mit Schwarzmarktpreisen von etwa 15 DM pro Stunde konkurrieren müssten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_178/02
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