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181/2001
Stand: 27.06.2001
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Richtgrößen für Arzneimittelausgaben weitgehend mit Skepsis betrachtet

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Sachverständige des Gesundheitswesens sind weitgehend skeptisch, ob die Einführung von Richtgrößen anstelle von Budgets für die Arznei- und Heilmittelausgaben dazu beitragen können, dass Ziel der Ausgabenbegrenzung im Gesundheitswesen zu erreichen. Es sei "abenteuerlich", sich von Richtgrößen mehr politischen Frieden zu versprechen; das Gegenteil werde der Fall sein, sagte der Vertreter des Bundesverbandes der Betriebskrankenkasse am Mittwochnachmittag auf einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Die Abschaffung der bisherigen Kollektivhaftung lasse sich durch einzelne Richtgrößen und mehr Gestaltungsspielraum für die Selbstverwaltung nicht kompensieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist dagegen der Auffassung, mit dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf (14/6309) würden die Kassen gezwungen, tatsächliche Mitverantwortung bei den Ausgaben im Gesundheitswesen zu übernehmen. Wenn es rechtlich möglich sei, die Richtgrößen flankiert durch Zielvorgaben durchzusetzen, könnten Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft werden. Die bisherigen Budgets seien vor allem deswegen ineffektiv gewesen, weil die Krankenkassen die erforderlichen Daten dafür nicht zur Verfügung gestellt hätten und sie sich an einem Grundlohn orientierten.

Nach Meinung des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat die bisher durch die Budgets vorgenommene Systemsteuerung funktioniert. Dieses Instrument sei notwendig und wirksam. Der Bundesverband Deutscher Apothekerverbände begrüßte das Vorhaben der Koalition, die Kollektivhaftung abzuschaffen. Der anvisierte Weg weise in die richtige Richtung, sei aber sehr komplex. Sinnvoller sei es, arztgruppenbezogene Richtgrößen flankiert durch Zielvorgaben einzuführen. Durch die 1992 eingeführten Budgets seien bis heute 10 bis 20 Milliarden DM im Gesundheitswesen eingespart worden, bemerkte der AOK Bundesverband. Mit den Richtgrößen alleine könne es nicht gelingen, die dringend notwendige Begrenzung der Gesamtausgaben zu erreichen. In dem gesamten Bereich gebe es ein großes Einsparpotential, ohne die Qualität der Versorgung zu vernachlässigen. Der Verband der Angestelltenkrankenkasse (VdAK) wies darauf hin, dass Zielvereinbarungen bereits jetzt getroffen werden könnten. Dies hätte wegen Einigungsschwierigkeiten der Vertragspartner bisher nicht zum Ziel geführt. Warum solle es jetzt klappen, fragte der Sachverständige.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_181/03
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