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183/2001
Stand: 28.06.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung teilt nicht die Bedenken des Bundesrates gegen die Vorschrift, in Ausnahmefällen für Gruppen von Arzneimitteln per Rechtsverordnung die Festbeträge neu zu bestimmen. In der Gegenäußerung der Regierung (14/6451) zur Stellungnahme der Länderkammer zum von der Exekutive vorgelegten Festbetrags-Anpassungsgesetz (14/6408) heißt es, das Bundesministerium für Gesundheit könne Änderungen von Festbetragsgruppen erst vornehmen, wenn eine gerichtliche Entscheidung dies verlange. Damit solle verhindert werden, dass Arzneimittel "festbetragsfrei gesetzt werden".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_183/07
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