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212/2001
Stand: 01.08.2001
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Regierung besorgt über die Menschenrechtslage im Iran

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Lage der Menschenrechte im Iran gibt nach Darstellung der Bundesregierung weiterhin Anlass zur Sorge. Wie aus ihrer Antwort (14/6759) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6319) hervorgeht, bringt die Bundesregierung zusammen mit ihren europäischen Partnern seit vielen Jahren Resolutionsanträge zum Iran in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen sowie in einem Ausschuss der UN-Generalversammlung ein, in denen die Defizite einschließlich Folter konkret benannt würden. Alle Resolutionen hätten eine zustimmende Mehrheit gefunden. Die Regierung trägt eigenen Angaben zufolge bilateral und zusammen mit ihren EU-Partnern regelmäßig der iranischen Seite ihre Besorgnisse über die Menschenrechtslage im allgemeinen sowie über zahlreiche Einzelfälle vor. Dabei mache sie stets deutlich, dass die Einforderung von Menschenrechten weltweit nicht eine Einmischung in innere Angelegenheiten bedeute. Verbessert hat sich in den letzten Jahren nach Einschätzung der Regierung die Pressefreiheit. Der Höhepunkt freier Berichterstattung und Kommentierung sei im Frühjahr 2000 erreicht worden, als die iranische Presse sich angeschickt habe, die Rolle einer "vierten Gewalt" zu übernehmen. Durch zahlreiche Publikationsverbote sei dies seitdem zu einem großen Teil zurückgenommen worden. Parlament und Regierung in Iran hätten das erklärte politische Ziel, die Pressefreiheit besser gesetzlich zu verankern und zu stützen, so die Bundesregierung.

Die Wiederwahl des Regierungschefs Chatami im Juni 2001 werde allgemein als Signal der Wähler für die Weiterentwicklung von Demokratie und die Festigung von Grundfreiheiten gesehen, heißt es weiter. Im Iran gebe es eine breite Debatte über die Notwendigkeit von Reformen in fast allen Bereichen von Staat und Wirtschaft.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_212/01
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