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315/2001
Stand: 29.11.2001
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Keine Ausfuhr von Kampfstoffen in die USA genehmigt

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Im Jahr 1999 sind weder radioaktive Stoffe noch biologische oder chemische Kampfstoffe zur Ausfuhr in die USA genehmigt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/7555) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/7242) mit. Die Fraktion hatte sich auf einen Pressebericht bezogen, der nach Darstellung der Regierung "jeder Grundlage entbehrt". Darin seien aus einer Aufstellung der Hauptempfängerländer deutscher Rüstungsexporte unzutreffende Schlüsse gezogen worden. Beim Empfängerland USA seien unter anderem "chemische und biologische Agenzien" aufgeführt worden. Dabei handele es sich um die Kurzüberschrift der Listenposition und nicht um die konkret für die Ausfuhr in die USA genehmigten Güter. Die Listenposition mit der vollständigen Überschrift "Chemische oder biologische Agenzien, Reizstoffe, radioaktive Stoffe, zugehörige Ausrüstung, Bestandteile, Materialien und Technologie" sei sehr umfangreich. Dazu zählten alle atomaren, biologischen und chemischen Waffen und alle dazu erforderlichen Stoffe, aber auch chemische Reizstoffe wie Tränengas, bestimmte Stoffe zur Feststellung, Identifizierung, Dekontamination oder zum Abbau von chemischen oder biologischen Kampfstoffen sowie auch ABC-Schutzausrüstungen jeglicher Art. Zur Ausfuhr in die USA genehmigt worden seien 1999 aus dieser Liste nur ABC-Schutzausrüstungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_315/04
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