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002/2002
Stand: 07.01.2002
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"Bundesregierung tritt für Achtung und Förderung der Minderheitenrechte ein"

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung nimmt aktiv an den Maßnahmen von Europarat, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und Europäischer Union zum Schutz von Minderheiten teil. Sie tritt für die "Achtung und Förderung der Rechte der Minderheiten" ein, heißt in ihrer Antwort (147869) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (14/7511). Im Einzelnen weist sie auf das Rahmenübereinkommen zwischen ethnischen Albanern und slawischen Mazedoniern in Mazedonien hin, mit dem die Minderheitenrechte der Albaner verbessert worden seien. Im Kosovo stellten die Parlamentswahlen vom November 2001 einen weiteren Schritt dar, um die serbische Minderheit in die politischen Entscheidungsstrukturen einzubinden. Die Situation der serbischen Minderheit und die der Roma bleibe jedoch weiterhin gefährdet. In Kroatien sei die Situation der serbischen Minderheit durch eine zum Teil schleppende Wiedereingliederung auf lokaler Ebene gekennzeichnet. Doch seien auch hier Fortschritte zu verzeichnen. In Bosnien und Herzegowina stünden die Rückkehr der Minderheiten und vor allem die Wiedereinsetzung in ihre Eigentumsrechte im Mittelpunkt.

Als gut bezeichnet die Regierung den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutz von Minderheiten in Russland. Allerdings werde nicht nur über Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien berichtet, sondern auch über landesweite, vor allem administrative Diskriminierungen von Tschetschenen unterschiedlicher Intensität. Verbessert hat sich nach Regierungsangaben die Situation der Minderheiten im Baltikum, vor allem die Integration der russischen Minderheit in Lettland und Estland. In Moldau sei die Situation der Minderheiten eng verknüpft mit einer politischen Lösung des Konflikts um die überwiegend von Ukrainern und Russen bewohnte Dnjestr-Republik. Besondere Aufmerksamkeit erfahre der Minderheitenschutz in den Ländern, mit denen die Europäische Union Beitrittsverhandlungen führt, so die Regierung weiter. In der Türkei seien positive Entwicklungen im Umgang mit nicht türkischstämmigen ethnischen Gruppen zu verzeichnen. Der EU-Kandidatenstatus und die EU-Beitrittspartnerschaft seien wirksame Instrumente, um auf eine schrittweise Verbesserung des Minderheitenschutzes in der Türkei hinzuwirken. Die Bundesregierung unterstützt eigenen Angaben zufolge Initiativen, um den Schutz von Minderheiten durch Verträge und vertrauensvollen Dialog zwischen betroffenen Staaten zu fördern und nennt als Vorbild den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag von 1991 über den Schutz der deutschen Minderheit in Polen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_002/01
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