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010/2002
Stand: 16.01.2002
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Änderung des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa

/Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAR) Das Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa soll, einem Beschluss der dritten Vertragsstaatenkonferenz dieses Abkommens folgend, eine Änderung erfahren. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (14/7980) vorgelegt, mit dem nach ihren Angaben die Voraussetzungen für die Annahme der Änderungen durch die Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden.

Laut Gesetzentwurf sieht die beschlossene Änderung vor, die vom Abkommen erfassten Fledermausarten nicht mehr in dessen Text aufzuführen, sondern in einer neuen Anlage zu erfassen. Ferner würden Regelungen geschaffen, dies es ermöglichen, zukünftigen Änderungen dieser Anlage in einem vereinfachten Verfahren zustimmen zu können. Nach Ansicht der Regierung ist die Änderung "sinnvoll und notwendig", weshalb ihr zugestimmt werden sollte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_010/03
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