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016/2002
Stand: 23.01.2002
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Riester: EU-Gelder für Beschäftigungsprogramm EQUAL waren nie gefährdet

Ausschüsse für Arbeit und Sozialordnung und Haushalt/

Berlin: (hib/RAB) Im Laufe der Auseinandersetzungen über die Umsetzung der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL ist die Bundesrepublik nie Gefahr gelaufen, die für die Jahre 2001 bis 2008 vorgesehenen EU-Mittel in Höhe von 514 Millionen € zu verlieren. Diese Einschätzung vertrat Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) am Mittwochvormittag in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Arbeit und Sozialordnung und Haushalt. Eine Belastung des Bundeshaushalts sei nicht zu erwarten, die entstandenen Verwaltungskosten würden durch Umschichtungen im entsprechenden Einzelplan aufgebracht werden. Bei der Gemeinschaftsinitiative EQUAL handelt es sich um ein Sonderprogramm des europäischen Sozialfonds, mit dem die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt sichergestellt und Diskriminierungen entgegengewirkt werden soll. Weiter erklärte der Minister, man habe die Beleihungsverträge, die mit der Bonner Firma "efp - Europabüro für Projektbegleitung" zur Durchführung der technischen Hilfe für die Gemeinschaftsinitiative abgeschlossen worden waren, gekündigt, um ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abzuwenden. Zwischen Brüssel und der Bundesregierung habe es unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber gegeben, wie die Ausschreibung für Beleihungsverträge erfolgen müsse. Es schien rechtmäßig zu sein, efp auf dem Weg der Beleihung mit der technischen Hilfe zu beauftragen. Bis heute sei aber die Rechtmäßigkeit dieses Weges nicht abschließend zu beurteilen.

Riester wies darauf hin, dass die zuständige EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou keine Bedenken geäußert habe, nachdem sich das Bundesarbeitsministerium für eine sogenannte "Inhouse-Lösung" für die Vergabe der technischen Hilfe entschieden habe. Der Minister führte aus, die ursprüngliche Entscheidung für efp sei auf Grund einer fehlerhaften und unvollständigen Vorlage der Fachabteilung seines Hauses gefallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien daraus personelle, aber keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen gezogen worden. In einem Falle werde derzeit geprüft, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden solle.

Die Sozialdemokraten begrüßten es, dass eine hausinterne Kommission die Vorgänge prüfe und sich auch der Bundesrechnungshof der Sache annehme. Die Problematik zeige, dass die EU-Projekte zu kompliziert und die Rahmenbedingungen zu schwierig seien. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass schon die alte Bundesregierung mit der Bonner Firma efp zusammengearbeitet habe. Die Opposition sah einen "gewaltigen Fragebedarf". Die Regierung habe mit ihrem Handeln die Brüsseler Beteiligung an dem Beschäftigungsprogramm aufs Spiel gesetzt. Die Union erkundigte sich, warum die Regierung bei der Ausschreibung der technischen Hilfe für die Gemeinschaftsinitiative ein anderes Verfahren angewendet habe als andere EU-Mitglieder. Weiter fragten die Parlamentarier, welcher Schaden zum Beispiel durch Schadensersatzforderungen der efp entstanden sei. Außerdem wollten die Abgeordneten wissen, auf welche Weise Einsparungen aufgebracht werden sollten, um für die Verwaltungskosten aufzukommen. Weitere Fragen galten der Handhabung des Vergabeverfahrens durch das zuständige Bundesarbeitsministerium und dessen Personal.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_016/01
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