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019/2002
Stand: 24.01.2002
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Zielvereinbarung für Barrierefreiheit im Gleichstellungsgesetz begrüßt

Ausschuss für Arbeit- und Sozialordnung (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Das Vorhaben der Koalition, per Zielvereinbarung Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu erreichen, stieß am Mittwochabend auf die Zustimmung der Experten einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit- und Sozialordnung. Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kann Barrierefreiheit auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Daher unterstütze die Wirtschaft dieses Ziel. Ein freiwilliges Instrument sei aber einer verbindlichen Frist vorzuziehen, hieß es weiter. SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten den Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes (14/7420) vorgelegt, mit dem barrierefrei gestaltete Lebensbereiche hergestellt werden sollen. Zum gleichen Thema hatte die FDP einen Antrag vorgelegt (14/5985). Auch für den Zentralverband des Deutschen Handwerks sind Zielvereinbarungen ein wirksames Mittel. Allerdings dürfe man davon kurzfristig nicht zu viel erwarten. Die Vertreter der Bundesarchitektenkammer gaben zu Bedenken, dass kleinere Betriebe in die Zielvorgabe eingeschlossen werden müssten. Diese stünden aber in starker wirtschaftlicher Konkurrenz und würden sich auf Grund der Mehrkosten mit entsprechenden Nachrüstungen schwer tun. Die Sachverständigen erhoffen sich von dem Gesetzentwurf eine Initialzündung für die Landesgesetzgebung. Schließlich solle die Zielvereinbarung vor allem für die geringe Zahl an Bundesbauten gelten. Der Sachverständige der Deutschen Bahn AG (DB AG) erklärte, derzeit sei es nicht möglich, alle Hochgeschwindigkeitszüge mit stufenlosen Einstiegshilfen auszustatten. Ein solcher Schritt wäre sehr teuer und jeder Lift müsse vom Personal der DB AG bedient werden. Es sei aber möglich, bei neuen Zügen auf die Vorgabe der Barrierefreiheit zu achten.

Weitgehend begrüßt wurde auch das Vorhaben der Koalition, Vereinen und Verbänden der Behindertenselbsthilfe ein öffentlich-rechtliches Verbandsklagerecht einzuräumen, um gegen Missstände vorgehen zu können. Ein solches Recht gebe es bereits auf vielen Gebieten und könne den Betroffenen nicht verweigert werden, hieß es vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Allerdings berge ein solches Verbandsklagerecht auch Missbrauchsgefahren. Nach Überzeugung des Deutschen Richterbundes wird das Verbandsklagerecht einen großen Zeitaufwand nach sich ziehen. Es sei zu befürchten, dass die Rechte der Behinderten nicht zeitnah umgesetzt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_019/01
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