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021/2002
Stand: 24.01.2002
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Bundesrat will Ausweisungsregelungen verschärfen und flexibler gestalten

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes vorgelegt, wonach nach die ausländerrechtlichen Regelungen für die Ausweisung verschärft und flexibler gestaltet werden sollen (14/8009). Die Länderkammer führt an, da höchst bedeutende Rechtsgüter in Gefahr und grundlegende Sicherheitsinteressen des Staates berührt sind, sei es das Ziel, die Ausweisung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu ermöglichen, wenn korrekte Anhaltspunkte für fundamentalistische, auf die Unterstützung des internationalen Terrorismus oder die gewaltsame Durchsetzung entsprechender Ziele gerichtete Bestrebungen vorliegen. Der Länderkammer zu Folge müsse der Rechtsstaat ein Instrumentarium in die Hand bekommen, das ein rasches Reagieren bereits dann ermögliche, wenn sich entsprechende Anhaltspunkte für eine Gefährdung verdichteten. Eine Reaktion dürfe nicht erst stattfinden, wenn bedeutende Individualrechtsgüter bereits verletzt seien.

Auch im weiteren befasst sich die Initiative des Bundesrates mit der Regelung von Ausweisungskriterien. Danach knüpfen Regelausweisungstatbestände an die Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen oder deren Unterstützung an. Auch soll eine Ausweisung bereits dann möglich werden, wenn bewusst falsche oder unrichtige Angaben über Voraufenthalte oder Kontakte zu Personen oder Organisationen gemacht werden, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus verdächtig sind. Auszuweisen seien danach auch Personen, bei denen der konkrete Nachweis erbracht werden könne, dass sie die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden oder versuchen, politische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Schließlich beschütze auch eine grundsätzlich drohende politische Verfolgung in Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vor einer Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigten, dass ein Ausländer schwerste Verbrechen begangen habe, planen würde oder einer Vereinigung angehöre, die derartige Ziele habe oder solche Ziele unterstütze.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme die Zielrichtung des Gesetzentwurfes, hält aber die vorgeschlagenen Änderungen sowohl allgemein als auch im Detail für nicht erforderlich, da sie weitgehend in dem kürzlich verabschiedeten Terrorismusbekämpungsgesetzt enthalten seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_021/01
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